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Kurantrag über die Rentenversicherung stellen - das sollten Sie beachten

Kurantrag, eine Stufe zur Genesung.
Kurantrag, eine Stufe zur Genesung.
Fürchten Sie um ihre Gesundheit, fühlen sich ausgelaugt und schlapp? In diesem Fall könnte die Lösung in einer Kurmaßnahme liegen. Entweder Sie benötigen einen Kurantrag über die Krankenkasse oder eine Rehabilitationsmaßnahme über die Rentenversicherung. Beides ist möglich, muss aber erst einige Antragshürden überwinden.

Was Sie benötigen:

  • Termin beim Hausarzt
  • Termin beim Rententräger
  • Termin bei der Krankenkasse

Kurantrag über Krankenkasse oder Antrag auf eine Rehabilitationsmaßnahme

Eine Kurmaßnahme über den Rententräger hat mit der herkömmlichen Kur nichts zu tun.

  • Eine Kur ist eine Erholungsmaßnahme, die Sie mit einem Kurantrag über die Krankenkasse beantragen können, während die Rentenversicherung von einer Rehabilitationsmaßnahme spricht. Diese dient der Wiederherstellung der Gesundheit nach Unfall, Behinderung,  schwerer Krankheit oder chronischen Erkrankungen. Die Wiederherstellung der Gesundheit zielt außerdem auf den Erhalt der Erwerbsfähigkeit ab. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit soll verhindert, verbessert oder wiederhergestellt werden.
  • Eine Rehabilitation geht immer vor einer Erwerbsunfähigkeitsrente.
  • Suchen Sie am besten vor einer Antragstellung Ihren Hausarzt auf. Ihr Hausarzt wird mit Ihnen gern gemeinsam abklären, ob Sie einen Kurantrag oder einen Antrag auf eine Rehabilitation stellen können. Mit dieser Vorgehensweise ersparen Sie sich viel Zeit und unnötige Mühen. Ist die Frage geklärt, wird Ihnen Ihr Arzt bei der Antragsstellung behilflich sein.
  • Die Antragsunterlagen erhalten Sie entweder bei der Krankenkasse für eine Kur oder bei der Rentenversicherung für eine Rehabilitationsmaßnahme.

Eine Rehabilitationsmaßnahme über die Rentenversicherung

Die Rentenversicherung bietet ihren Versicherten Mitgliedern eine stationäre und / oder eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme in verschiedenen Kureinrichtungen an.

  1. Die Unterlagen dafür erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung nach einem Beratungstermin. Dort werden von dem Berater zunächst die versicherungsrelevanten Voraussetzungen relativ zügig über den Computer abgefragt.
  2. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie alle Unterlagen für den Arzt und sich selbst mit nach Hause. Die Unterlagen für den Arzt gegeben Sie bitte bei Ihrem Hausarzt ab. Er wird diese sorgfältig ausfüllen und an die Rentenversicherung senden.
  3. Alle anderen Antragsunterlagen füllen Sie zu Hause aus und geben diese recht schnell wieder beim zuständigen Berater ab. Die Unterlagen der Rentenversicherung sind sehr umfangreich. Sollte Ihnen beim Ausfüllen etwas unklar sein, wird Ihnen der Berater beim Abgabetermin gern behilflich sein.
  4. Bei der Abgabe des Kurantrages bei der Rentenversicherung können Sie gemeinsam mit dem Berater eine geeignete Kureinrichtung finden. Diese Wunscheinrichtung wird mit auf dem Antrag vermerkt.
  5. Je nach Auslastung kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern. Sie erhalten auf jeden Fall die Entscheidung des Rententrägers rechtzeitig vor dem Antritt der Kurmaßnahme. Ab und an kommt es vor, dass die Rentenversicherung die Kurmaßnahme ablehnt und Sie bitten wird, Ihren Kurantrag an die Krankenkasse zu richten. Suchen Sie mit dem Ablehnungsbescheid Ihren Hausarzt auf und lassen sich beraten. Ihr Hausarzt weiß in jedem Fall, ob ein Widerspruch sinnvoll erscheint oder ein entsprechender Kurantrag an Ihre Krankenkasse mehr Aussicht auf Erfolg hat.
  6. In der Regel kann jeder Versicherte bei Bedarf alle vier Jahre eine Kurmaßnahme erhalten. In Ausnahmefällen wie Behinderung, schweren chronischen Erkrankungen sind auch kurze Wartezeiten möglich.
  7. Während Ihrer Kurmaßnahme zahlen Sie die gesetzliche Zuzahlung, die Sie im Falle einer Zuzahlungsbefreiung wieder zurückerstattet bekommen.
  8. Die Fahrtkosten werden einmal pro Strecke von der Rentenversicherung bzw. Krankenkasse getragen.

Wichtig ist vor der Beantragung immer eine Beratung beim Hausarzt, dem Rententräger oder der Krankenkasse.

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