Künstlername in den Peronalausweis eintragen lassen - so gehen Sie vor

Auch Ihren Künstlernamen können Sie im Ausweis eintragen lassen! Auch Ihren Künstlernamen können Sie im Ausweis eintragen lassen!
Sie haben einen Künstlernamen und möchten diesen gerne in Ihren Personalausweis eintragen lassen? Beachten Sie hierbei einige Hinweise.
Britta Odendahl
22.02.2011 Britta Odendahl
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 So lassen Sie Ihren Künstlernamen im Personalausweis eintragen

  • Sie können in Deutschland Ihren Künstlernamen in den Personalausweis eintragen lassen. Diese Möglichkeit bestand schon einmal vor dem 01.11.2007. Zu diesem Datum wurde das Personalausweisgesetz abgeändert und anschließend ging es vorübergehend nicht seinen Künstlernamen in den Personalausweis eintragen zu lassen.
  • Dieser Umstand führte dazu, dass viele Künstler demonstriert haben, woraufhin das Gesetz wieder geändert wurde und seit dem 01.11.2010 das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis in Kraft trat. Hierzu gab es eine Nebenregelung, nach der Künstlernamen in Personalausweis und Pass eingetragen werden durften. Zu diesem Datum gab es auch einen neuen Personalausweis.
  • Unterschreiben Sie mit Ihrem Künstlernamen, so ist diese Unterschrift rechtsverbindlich und zulässig. Vorausgesetzt ist nur, dass der Aussteller unzweifelhaft feststellbar ist.
  • Die Unterschrift mit dem Künstlernamen genügt den gesetzlichen Anforderungen an die Schriftform.
  • Sie können den Künstlernamen bei Klagen verwenden um Ihre Partei so zu nennen.
  • Beachten Sie aber, dass Sie, wenn Sie ein Grundstück kaufen, nicht ausschließlich den Künstlernamen ins Grundbuch eintragen lassen können, dies ist gemäß § 15 I a GBV nicht zulässig. Sie könnten in diesem Fall Ihren Künstlernamen und Ihren Familiennamen eintragen lassen.

Viel Erfolg bei der Eintragung Ihres Künstlernamens!

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  • Ken | 01.08.2011, 19:35

    Das ist wirklich interessant, neben dem Künstlernamen steht aber auch weiterhin der normale Name zur Verfügung. Nun ist natürlich interessant, wie oft man diesen Künstler-Namen wechseln kann, oder ob es hier irgendwo ein Limit gibt, wo der Gesetzgeber Grenzen zieht. Damit könnte man schier unendlichen Schindluder treiben, die Frage ist also, ob ein Künstlername tatsächlich zur eindeutigen Identifizierung und gar zur Vertragsunterzeichnung herangezogen werden sollte.

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