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Kündigungsschreiben an die GEZ - darauf kommt es an

Kündigung bei der GEZ leicht erklärt
Kündigung bei der GEZ leicht erklärt © sigrid rossmann / Pixelio
Seine Gebühren an die GEZ zu zahlen, ist verpflichtend für jeden, der einen Fernseher, ein Radio oder ein Autoradio in seinem Haushalt nutzt. Und doch gibt es auch Gründe, die dazu führen können, dass Sie von der Gebührenpflicht befreit sind. Hier erfahren Sie, was zu einer Befreiung von der Gebührenpflicht führen kann, und was Sie bei Ihrem Kündigungsschreiben an die GEZ beachten sollten.

Diese Gründe berechtigen zur Kündigung bei der GEZ

Die Gründe, die zu einer Befreiung von der Pflicht zur Bezahlung der GEZ-Gebühren führen können, sind vielseitig. Hier finden Sie die häufigsten Begründungen, um der GEZ ein Kündigungsschreiben zu schicken.

  • Wenn Sie Empfänger von Sozialleistungen sind, haben Sie oft die Möglichkeit, von der Rundfunkgebührenpflicht befreit zu werden. Dem Kündigungsschreiben an die GEZ müssen Sie in jedem Fall den aktuellen Bewilligungsbescheid anhängen. Möglich ist die Befreiung unter anderem als Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld 2 sowie für Empfänger von Grundsicherung im Alter.
  • Auch mit gesundheitlichen Einschränkungen haben Sie die Möglichkeit, unter Umständen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit zu werden. Bereiten Sie die Kündigung schon einmal vor, wenn Sie Empfänger von Pflegezulagen sind. Auch mit einem Schwerbehindertenausweis mit RF-Merkzeichen sind Sie von der Gebührenpflicht befreit.
  • Auch Jugendliche und junge Erwachsene haben die Möglichkeit, sich von der Rundfunkgebühr befreien zu lassen. Ein Grund hierfür ist die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder Berufsausbildungsbeihilfe. Bedingung hierfür ist jedoch zusätzlich, dass der Empfänger der Förderung nicht mehr bei den Eltern wohnt.
  • Auch Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben, können der GEZ ein Kündigungsschreiben zusenden, denn auch diese sind von der Pflicht zur Zahlung der Rundfunkgebühren ausgenommen.

Beim Kündigungsschreiben zur GEZ müssen Sie Folgendes beachten

  • Die Kündigung bei der GEZ muss immer mit Tatsachen begründet werden. Aus diesen Tatsachen muss sich eindeutig ergeben, dass entweder eine Befreiung von der Gebührenpflicht vorliegt oder dass Sie keinerlei Rundfunkgeräte im Haushalt haben. Die Behauptung, keinerlei Rundfunkgeräte mehr im Haushalt zu haben, sollte auch umfassend begründet werden, da hier häufig an der Glaubwürdigkeit des Kunden gezweifelt wird.
  • Die Kündigung wird erst zum Folgemonat der Kündigung wirksam. Egal, ob Ihr Kündigungsschreiben der GEZ am ersten oder letzten Tag des Monats zugeht - erst im Folgemonat wird sie wirksam. Beachten Sie: Das Kündigungsschreiben muss immer von Ihnen unterschrieben sein.
  • Senden Sie die Kündigung am besten als Einschreiben. Im Zweifel müssen nämlich Sie nachweisen, dass die Kündigung schriftlich und rechtzeitig erfolgt ist.
  • Das Formular zur Abmeldung Ihrer Rundfunkgeräte können Sie bei der GEZ als PDF-Datei downloaden. Alternativ, zum Beispiel bei einem Umzug, können Sie direkt online der GEZ eine Änderung der persönlichen Daten mitteilen.

Mit dieser Anleitung wird auch Ihre Kündigungsschreiben an die GEZ ein Erfolg.

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