Kündigungsfristen für 400-Euro-Jobs - das gilt es dabei zu beachten

Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Viele Schüler und Studenten kennen ihre Rechte für einen 400-Euro-Job nicht und auch die Kündigungsfristen sind meist unklar.
Liyah García Ferreira
27.05.2011 Liyah García Ferreira
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Kündigungsfristen für 400-Euro-Nebenjobs kennen

  • Viele Studenten verdienen sich neben ihrem Studium gerne etwas hinzu. Aber auch Geringverdiener müssen mittlerweile oft neben Ihrem Hauptjob zusätzlich einen Nebenjob annehmen, um überhaupt über die Runden zu kommen. Dabei wäre es sehr hilfreich, sich mit den geltenden Kündigungsfristen auszukennen.
  • Viele 400-Euro-Jobber meinen, sie hätten keine oder kaum Rechte, dies stimmt jedoch nicht. Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Kündigungsfristen:
  • Innerhalb des ersten Halbjahrs können Sie jederzeit ohne Kündigungsgrund und ohne Kündigungsfrist gekündigt werden. Ist jedoch eine Probezeit vereinbart, so gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Kündigt Sie der Arbeitgeber erst ab dem siebten Monat, so muss er die Kündigung begründen und es muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende des nächsten Monats eingehalten werden. Es ist auch möglich, zum 15. des folgenden Monats gekündigt zu werden. Für Schwerbehinderte, Schwangere und Mitglieder eines Betriebsrates gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
  • Was für den Arbeitgeber gilt, gilt ebenfalls auch für den Arbeitnehmer: Wenn Sie kündigen wollen, muss dies schriftlich erfolgen und Sie müssen sich an dieselben gesetzlichen Kündigungsfristen halten, falls keine Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag vereinbart worden sind. Nur als Arbeitnehmer müssen Sie keinen Kündigungsgrund anführen. Falls Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten wollen, könnten Sie den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten, damit Sie sofort aus der Arbeitspflicht entlassen werden. Viele Arbeitgeber stimmen nur zu, wenn sie eine Gegenleistung dafür erhalten, bspw. Verzicht auf Überstundenausbezahlung.
  • Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihre Kündigung rechtswidrig ist, so können Sie das vom Arbeitsgericht prüfen lassen. Nach Erhalt der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit Ihre Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Entweder, Sie geben eine mündliche Erklärung beim Arbeitsgericht ab, oder Sie schreiben Ihre Klage selbst. Letzteres wäre nicht zu empfehlen, da sich die meisten mit dem Arbeitsrecht nicht auskennen, weshalb Sie lieber einen Anwalt damit betrauen sollten.
  • Diese Regelungen sollen Nebenjobber schützen. Beachten Sie auch, dass sie als 400-Euro-Nebenjobber auch einen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit haben. Viele Arbeitgeber drücken sich gerne um diese Pflichten und erzählen den Arbeitnehmern, dass diese Rechte nur für Vollbeschäftigte gelten.
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