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Kündigungsfrist Telekom - das Festnetz kündigen

Das Festnetz ist nicht jederzeit kündbar, Sie müssen Fristen beachten.
Das Festnetz ist nicht jederzeit kündbar, Sie müssen Fristen beachten.
Die Kündigungsfrist eines Anschluss im Festnetz der Telekom hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es kommt besonders auf die Art des Vertrages an.

Verträge der Telekom für das Festnetz

Der Basisanschluss im Festnetz beinhaltet ausschließlich einen Telefonanschluss mit der dazugehörigen Rufnummer. Bei diesem Anschluss zahlen Sie eine monatliche Grundgebühr und zusätzlich die Kosten für abgegangene Gespräche. Die Telekom bietet vier Vertragstypen für diesen Anschluss jeweils mit ISDN oder Analoganschluss an.

Die Verträge haben entweder keine Mindestlaufzeit beziehungsweise eine von drei Monaten, einem Jahr oder zwei Jahren. Innerhalb der Mindestvertragslaufzeit können Sie nicht kündigen.

Wenn Sie einen Vertrag für das Festnetz ohne Mindestlaufzeit haben, ist eine Kündigung je nach Vertrag innerhalb von einer Woche oder von einem Monat möglich. Falls Sie einen Vertrag mit drei Monaten Laufzeit haben, verlängert sich dieser anschließend jeweils um einen Monat. Alle anderen Verträge verlängern sich um ein Jahr. Die Kündigungsfristen zum Laufzeitende betragen einen Monat.

Zu den Festnetzanschlüssen haben Sie bei der Telekom verschiedene Zubuchoptionen. Diese können eine Flatrate zum Telefonieren, ein DSL-Internetanschluss oder ein Entertainpaket mit Fernsehanschluss sein. Die meisten Optionen haben ähnliche Fristen zum Kündigen wie der Basisanschluss.

Wichtig: Sie müssen die Optionen und den Anschluss gesondert kündigen. Wenn Sie beispielsweise nur den Vertrag für den Anschluss beenden, läuft ein Entertainpaket weiter.

Möglichkeiten den Vertrag vorzeitig zu beenden

Sie haben die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen, wenn die Telekom die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert oder die Preise für das Festnetz erhöht. Auf dieses Recht weist Sie das Unternehmen hin, wenn es solche Änderungen vornimmt.

Das Unternehmen bietet verkürzte Fristen zum Kündigen eines Anschlusses im Festnetz an, wenn Sie in eine Wohnung mit einem bestehenden Telekom Anschluss ziehen. Vorzeitiges Kündigen ist auch bei einem Einzug in eine Pflegeeinrichtung, einem Wegzug ins Ausland oder einer Geschäftsaufgabe möglich.

Sollte das Unternehmen die Leistung nicht erbringen, haben Sie ebenfalls eine Möglichkeit den Vertrag sofort zu beenden. Dies ist allerdings rechtlich kompliziert. Ohne Anwalt schaffen Sie dies nicht.

Übrigens: Wenn Sie umziehen, brauchen Sie nicht zu kündigen, Sie können den Anschluss mitnehmen. Die Telekom bietet einen Umzugsservice an.

Die Kündigungsfrist herausfinden

Sie sehen, bezüglich der Kündigungsfrist gibt es keine allgemeingültige Antwort. Rufen Sie deshalb am besten das Kundencenter der Telekom auf und loggen Sie sich mit Ihrer Zugangsnummer und Ihrem Passwort ein. Beides finden Sie bei Ihnen Vertragsunterlagen. Rufen Sie die Option "Anschluss & Tarif" auf, um die Laufzeiten der Verträge zu sehen.

Falls Sie Fragen haben oder sich nicht einloggen können, rufen Sie die kostenlose Telefon-Hotline 0800 33 01000 an. Die Mitarbeiter können Ihnen anhand Ihrer Rufnummer weiterhelfen und sind auch bereit zurückzurufen.

Tipps zum Kündigen des Vertrages

Gehen Sie nach dieser Checkliste vor, damit Sie nichts vergessen:

  • Vertragsunterlagen suchen, um Zugangsdaten zum Kundencenter zu ermitteln.
  • Beim Kundencenter einloggen und über "Anschluss & Tarif" alle bestehenden Verträge aufrufen.
  • Auf die vereinbarte Mindestlaufzeit beziehungsweise eine Vertragsverlängerung achten.
  • Möglichen Kündigungstermin ermitteln.
  • Die Frist von einem Monat zum Vertragsende beim Kündigen beachten.
  • Kündigen Sie online oder per Brief an Telekom Deutschland GmbH, Kundenservice, 53171 Bonn.
  • ​Geben Sie die Vertragsnummer an und setzen Sie dazu, dass Sie zum nächstmöglichen Termin kündigen möchten.
  • Bitten Sie um eine Bestätigung des Termins, ab dem der Vertrag gekündigt ist.

Die Telekom zeigt sich bezüglich der Kündigungsfrist tolerant, wenn Sie glaubhaft belegen können, dass Sie den Vertrag nicht nutzen können. In der Regel bietet sie Ihnen eine Option an, in einen Tarif zu wechseln, der für Sie Sinn macht.

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