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Kündigung zum Vereinsaustritt richtig formulieren - so geht's

Sie können Ihren Vereinsaustritt mit einer Kündigung erreichen.
Sie können Ihren Vereinsaustritt mit einer Kündigung erreichen.
Wer lange Zeit in einem Verein ist, wird vielleicht irgendwann bemerken, dass er nicht mehr so aktiv ist und seine Interessen sich verändert haben. Das ist kein Problem. Sie können dann einfach die Kündigung zum Vereinsaustritt verfassen und Ihre Mitgliedschaft fristgemäß beenden.

Formalitäten für die Kündigung des Vereinsaustritts prüfen

  • Zuerst sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie wirklich den Vereinsaustritt anstreben. Ist dies der Fall, so prüfen Sie die Kündigungsfristen in Ihren Mitgliedschaftsunterlagen. Grundsätzlich legt jeder Verein dies in der Satzung individuell fest.
  • Nun schauen Sie noch nach Ihrer Mitgliedsnummer. Die steht ebenfalls in Ihren Unterlagen.
  • Sie benötigen nun nur noch die genaue Anschrift.

So schreiben Sie die Kündigung

Sie können die Kündigung zum Vereinsaustritt einfach mit Microsoft Word auf Ihrem Computer schreiben.

  1. Öffnen Sie hierzu zuerst ein neues Dokument.
  2. Nun fügen Sie oben links Ihren Namen und Ihre Anschrift ein.
  3. Wenige Zeilen darunter tragen Sie den Vereinsnamen und die Anschrift ein.
  4. Auf die linke Seite kommen dann der Ort und das Datum.
  5. In die Betreffzeile schreiben Sie nun, dass Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen wollen und Ihre Mitgliedsnummer. Das ist wichtig, damit man Ihr Schreiben gut zuordnen kann.
  6. Nun beginnen Sie mit der Anrede „Sehr geehrte Damen und Herren“.
  7. Schreiben Sie dann, dass Sie Ihre Vereinsmitgliedschaft fristgerecht zum nächstmöglichen Termin beenden möchten. Tragen Sie den Termin ein, den Sie vorab nachgeprüft haben.
  8. Bitten Sie dann um eine schriftliche Bestätigung über den Kündigungszugang.
  9. Beenden Sie den Brief mit der Formel „Mit freundlichen Grüßen“ und unterzeichnen Sie das Dokument nach dem Ausdrucken.
  10. Nun schicken Sie das Formular ab und bekommen bestimmt in wenigen Tagen die Bestätigung.

Alternativ können Sie das Dokument auch als Einschreiben schicken. So erhalten Sie einen Rückschein, der den Zugangstermin bestätigt. Ihre Erklärung wirkt, sobald sie zugeht.

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