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Kündigung wegen Rente einreichen? - So klappt der Rentenantritt

Das Arbeitsverhältnis kann durch die Kündigung wegen Rente oder den Aufhebungsvertrag enden.
Das Arbeitsverhältnis kann durch die Kündigung wegen Rente oder den Aufhebungsvertrag enden.
Wer sich schon auf den Ruhestand freut, sollte sich nicht entspannt zurücklehnen. Der Rentenantritt sollte gut geplant sein, da es einige Gestaltungsmöglichkeiten und lästige Stolpersteine gibt. Die Kündigung müssen Sie nicht unbedingt wegen der Rente einreichen. Der Vertrag wird stattdessen meistens aufgehoben. Das stellt dabei die geringste Herausforderung dar.

Wann Sie die Kündigung wegen Rente einreichen müssen

  • Beachten Sie, dass es in vielen Tarifverträgen Regelungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt, wenn der Arbeitnehmer in den Ruhestand geht. Ist für Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag bindend, so prüfen Sie nach, ob es eine solche Regelung gibt. In diesen Klauseln steht meistens, dass das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass eine Partei es kündigt, wenn der Monat abläuft, indem der Arbeitnehmer das gesetzlich vorgeschriebene Altersvorsorgeregelalter vollendet.
  • Üblicherweise sind neben den Tarifverträgen auch in vielen Arbeitsverträgen Regelungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen des Ruhestandes enthalten. Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag, ob sich dort solch eine Klausel findet. Ist das der Fall, müssen Sie keine Kündigung schreiben, wenn Sie nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Alter in den Ruhestand gehen.
  • Möchten Sie hingegen früher in den Ruhestand, so müssen Sie dies dem Arbeitgeber mitteilen und das Arbeitsverhältnis mit einer Kündigung beenden. Das sollten Sie jedoch vorher mit dem Arbeitgeber besprechen. Oftmals wird in solch einer Situation ein Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossen. Dann müssen Sie ebenfalls nicht kündigen.
  • Wenn Sie kündigen, weil Sie den Rentenantritt erklären, müssen Sie keine weiteren Besonderheiten beachten. Es sind dieselben Anforderungen an das Schreiben zu stellen, als wenn Sie aus einem anderen Grund das Arbeitsverhältnis beenden würden. So muss das Schreiben schriftlich erfolgen, dem Arbeitgeber zugehen und von Ihnen unterzeichnet werden.
  • Haben Sie noch einen alten Arbeitsvertrag, der den Ruhestand mit 65. Jahren vorsieht, so endet das Arbeitsverhältnis erst, wenn Sie nach dem gesetzlichen Rentenalter, das heißt mit 67 Jahren, in den Ruhestand gehen. Der Wortlaut ist nicht ausschlaggebend, da er die aktuelle gesetzliche Regelung nicht berücksichtigt.

Planen Sie den Zeitpunkt des Rentenantritts

  • Bevor Sie die Kündigung wegen des Ruhestandes einreichen, sollten Sie genau planen, wann Sie in den Ruhestand gehen möchten. Sie können in der Auskunft der Deutschen Rentenversicherung erfahren, ab wann Sie frühestens in den Ruhestand gehen können und wie hoch die Abschläge sind. Die Rentenversicherung schickt Ihnen diese Information ab Ihrem 58. Lebensjahr alle drei Jahre zu.
  • Es ist auch möglich, erst nach dem gesetzlichen Regelalter in den Ruhestand zu gehen. Sie können, sobald Sie das gesetzliche Ruhestandsalter erreichen, mit Ihrem Arbeitgeber einen neuen Arbeitsvertrag abschließen und erhalten so die Altersvorsorge erst später. Ihre Altersvorsorge erhöht sich in jedem Monat, indem Sie verzichten um 0,5 %. Gehen Sie dann ein ganzes Jahr länger arbeiten, so bekommen Sie 6 % mehr Altersvorsorge. Eine Erhöhung erzielen Sie zusätzlich darüber, dass Sie noch länger Beiträge einzahlen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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