Seit einigen Jahren ist die BahnCard nur noch im Abonnement erhältlich. Wollen Sie Ihre BahnCard wieder loswerden, müssen Sie also rechtzeitig eine Kündigung einreichen. So machen Sie es korrekt.
- 31.05.2011 Ina Konopka
Was Sie benötigen
- Papier
- Stift
So verfassen Sie eine Kündigung
Sie sind BesitzerIn einer BahnCard und nutzen diese kaum, oder haben Sie aus anderen Gründen dafür entschieden Ihr Abo zu kündigen? Um Ihr BahnCard-Abo vollständig und rechtmäßig zu kündigen, müssen Sie Folgendes beachten:
- Ihre Kündigung muss sechs Wochen vor der Ablauffrist (12 Monate) beim BahnCard Service eingereicht werden. Ihre Kündigung muss die 16-stellige Nummer Ihrer BahnCard enthalten.
- Falls Sie Ihr Abo nicht innerhalb der sechswöchigen Frist gekündigt haben, verlängert sich Ihr BahnCard-Abo automatisch um ein weiteres Jahr.
- Das Kündigungsschreiben können Sie relativ formlos gestalten. Hauptsache die wichtigsten Eckdaten sind darin enthalten. Dazu gehören Ihr Name, Ihre Adresse, das Datum der Kündigung und die Nummer Ihrer BahnCard. Wichtig: Ihre Unterschrift darf auf dem Schreiben nicht fehlen.
- Um bösen Überraschungen zu entgehen, verschicken Sie Ihre Kündigung möglichst per Einschreiben und/oder mit Rückschein. So können Sie sicher sein, dass Ihre Kündigung an der richtigen Stelle gelandet ist. Denken Sie außerdem daran, eine Bestätigung/Rückmeldung seitens der Bahn einzufordern.
- Die Adresse an die Sie das Fax, die E-Mail oder den Brief senden lautet: BahnCardService, 60643 Frankfurt am Main. Per E-Mail: bahncard-service@bahn.de, per Fax: 0180 5 121998.
Das müssen Sie beim Abo einer BahnCard beachten
- Die BahnCard der DB ist seit einigen Jahren ausschließlich im Abo erhältlich. Beachten Sie, dass Sie auch eine Probe BahnCard fristgerecht kündigen müssen.
- Innerhalb des Abos können Sie jederzeit in einen höheren Tarif wechseln, zum Beispiel von der BahnCard25 auf die BahnCard50.