Kündigung bei Eigenbedarf - so verfassen Sie eine rechtskonforme Kündigung

Eine Eigenbedarfskündigung sollte gut begründet sein. Eine Eigenbedarfskündigung sollte gut begründet sein.
Wenn Sie als Vermieter eine vermietete Wohnung selbst benötigen, dann können Sie Ihrem Mieter ordentlich kündigen. Bei einer solchen Kündigung bei Eigenbedarf sollten Sie jedoch den gesetzlichen Rahmen beachten, damit die Kündigung wirksam ist.
Anna Schmidt
14.06.2011 Anna Schmidt
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände

Ein Mieter wird kaum erfreut darüber sein, wenn Sie ihm als Vermieter bei Eigenbedarf kündigen. Unter gewissen Voraussetzungen hat er eine solche Kündigung jedoch hinzunehmen.

Die Kündigungsfrist beachten

  • Auch bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs müssen Sie als Vermieter die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten. Gem. § 573c Abs. 1 S. 1 BGB ist die Kündigung "spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig." Sie müssen also spätestens am 3. Dezember zum 28. Februar des folgenden Jahres kündigen.
  • Achten Sie dabei darauf, dass es nicht darauf ankommt, wann Sie das Kündigungsschreiben zur Post gebracht oder in den Briefkasten geworfen haben, sondern darauf, wann es dem Mieter als Empfänger zugegangen ist. Er muss also die Möglichkeit haben, das Kündigungsschreiben zur Kenntnis zu nehmen. Sollte er im Urlaub sein und Sie davon keine Kenntnis haben, ist dies jedoch unschädlich. Es reicht dann, wenn das Kündigungsschreiben in seinem Briefkasten angekommen ist.
  • Wohnt Ihr Mieter schon länger als fünf oder acht Jahre in der Wohnung, dann verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate, vgl. § 573c Abs. 1 S. 2 BGB.
  • Sollten Sie in Ihrem Mietvertrag eine andere Vereinbarung getroffen haben, die den Mieter benachteiligt - zum Beispiel eine generelle Kündigungsfrist von drei Monaten auch bei einem Mietverhältnis über fünf Jahre - so ist diese Vereinbarung unwirksam, vgl. § 573c Abs. 4 BGB. Es gelten trotzdem die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Den Eigenbedarf begründen

  • Als Vermieter brauchen Sie bei einer ordentlichen Kündigung ein sogenanntes "berechtigtes Interesse", vgl. § 573 Abs. 1 S. 1 BGB.
  • Dieses liegt u. a. bei Eigenbedarf vor, also wenn Sie die Wohnung für sich selbst, für Ihre Familienangehörigen oder für Angehörige Ihres Haushaltes benötigen, vgl. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
  • Im Kündigungsschreiben an Ihren Mieter müssen Sie die Gründe für dieses berechtigte Interesse, also zum Beispiel den Eigenbedarf, angeben.
  • Sie sollten allerdings im Kündigungsschreiben nicht nur allgemein "wegen Eigenbedarf" schreiben, sondern genauer angeben können, wie dieser Eigenbedarf aussieht und warum Sie ihn nicht auf andere Weise befriedigen können.
  • Sollten Sie zum Beispiel mehrere Wohnungen in einem Haus vermieten und einige davon leer stehen, wird es schwieriger zu begründen, warum Sie ausgerechnet die vermietete Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen. Dies könnte allerdings zum Beispiel der Fall sein, wenn die Wohnung im Erdgeschoss liegt und Sie sie für Ihre alt werdenden Eltern benötigen, die keine Treppen mehr steigen können.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf sollten Sie als Vermieter gut begründen, damit der Mieter sie nicht angreifen kann. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass gar kein Eigenbedarf vorlag, kann der Mieter sonst unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen.             

Diese Anleitung
Leser-Tipps Ihren Tipp zur Anleitung schreiben

1400 Zeichen verbleibend.