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Kündigung in der Probezeit durch Arbeitnehmer - so geht's

Arbeitnehmer können in der Probezeit kündigen.
Arbeitnehmer können in der Probezeit kündigen.
Viele Arbeitnehmer beginnen einen neuen Job und stellen dann in der Probezeit fest, dass Ihnen die Tätigkeit nicht gefällt oder der Betrieb ganz anders ist, als Sie es sich vorgestellt hatten. Sie können dann in der Probezeit die Kündigung einreichen. Wie man das als Arbeitnehmer macht, erfahren Sie im Folgenden.

Kündigung in der Probezeit als Arbeitnehmer einreichen

  • Die Probezeit dient dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, um sich gegenseitig kennenzulernen und einen Eindruck von der Tätigkeit, den Kollegen und der Arbeitsweise im Betrieb zu gewinnen. Wer als Arbeitnehmer in der Probezeit seine Kündigung einreichen möchte, kann dies ohne Weiteres tun. Entscheiden Sie zuerst, ob Sie wirklich Ihre Kündigung einreichen wollen oder ob Sie vielleicht doch noch Perspektiven in dem Unternehmen sehen.
  • Steht Ihr Entschluss fest, sollten Sie sofort nach einer anderen Arbeitsstelle suchen.
  • Schreiben Sie als Arbeitnehmer ein schriftliches Kündigungsschreiben.
  • Sie müssen keine Gründe angeben, warum Sie kündigen, können aber kurz in einem Satz erläutern, dass Sie lieber eine andere Tätigkeit ausüben möchten und eher denken, dass Sie dies in einem anderen Unternehmen tun könnten.
  • Vereinbaren Sie dann einen Gesprächstermin mit Ihrem direkten Vorgesetzten. Besprechen Sie keinesfalls zwischen Tür und Angel Ihr Vorhaben. Hierzu sollten Sie etwas Zeit haben.
  • Nehmen Sie das Kündigungsschreiben mit zu dem Gesprächstermin. Besprechen Sie möglichst sachlich Ihr Anliegen. Bleiben Sie dabei stets höflich und bringen Sie auf den Punkt, dass Sie Ihre Kündigung einreichen. Sie sollten stets positive Botschaften formulieren und nicht negativ über den Betrieb, Ihre Kollegen oder Vorgesetzten sprechen.
  • Überreichen Sie dann in dem Gespräch Ihre Kündigung. So ist die Kündigung zugegangen und entfaltet Rechtskraft zu dem gewählten Kündigungstermin in der Probezeit.

Wissenswertes über die formellen Anforderungen an die Kündigung

  • Wer in der Probezeit als Arbeitnehmer seine Kündigung einreicht, sollte beachten, dass eine Kündigung stets schriftlich und unterschrieben sein muss. Dies gilt auch in der Probezeit. Eine E-Mail oder ein Anruf genügt keinesfalls, um die Kündigung in der Probezeit einzureichen.
  • In der Probezeit haben Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer eine sehr kurze Kündigungsfrist. 
  • Die Kündigung muss am fünfzehnten Tag vor dem letzten Tag Ihres Jobs zugehen. Sind Sie sich nicht sicher bei der Berechnung des Termins, schreiben Sie in die Kündigung, dass Sie zum letzten Tag eines Monats kündigen und hilfsweise zum nächstmöglichen Termin und geben Sie dieses Kündigungsschreiben 15 Tage vor dem letzten Tag des Monats im Betrieb ab.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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