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Krankschreibung am Wochenende - das sollten Sie dabei beachten

Wer sich schlecht fühlt, kann nicht arbeiten.
Wer sich schlecht fühlt, kann nicht arbeiten. © Benjamin_Thorn / Pixelio
Krank ist niemand gerne und Krankheit lässt sich leider auch nicht planen. Manchmal ist auch eine Krankschreibung am Wochenende nötig. Wer am Wochenende krank wird, muss unbedingt am Montagmorgen zum Arzt gehen. Ist man bereits Freitag ohne Krankschreibung zu Hause geblieben, ist dies umso wichtiger. So gehen sie im Krankheitsfall am Wochenende richtig vor.

Manchmal trifft es einen unverhofft. Es ist Wochenende und man fühlt sich überhaupt nicht wohl. Die Stirn glüht und man weiß ganz genau, dass dies bis zum Arbeitsbeginn am Montag noch nicht durchgestanden ist. Ärzte, die am Wochenende Bereitschaftsdienst haben, behandeln Sie zwar, eine Krankschreibung am Wochenende dürfen sie jedoch nicht ausstellen.

Eine Krankschreibung nach dem Wochenende sollte unverzüglich erfolgen

  • Haben Sie sich bereits Freitag ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankgemeldet, ist der Gang am Montagmorgen zum Arzt unverzichtbar, andernfalls kann es zu  einer Abmahnung oder sogar zum Verlust des Arbeitsplatzes kommen.
  • Wenn Sie feststellen, dass es Ihnen am Montag in der Frühe noch nicht besser geht, sollten Sie unbedingt unverzüglich Ihren Arbeitgeber informieren und erst dann zum Arzt gehen.
  • Mit einem Anruf oder einer E-Mail teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie einen Arzt aufsuchen werden. Angaben zu Ihrer Erkrankung brauchen Sie übrigens nicht machen, allerdings wird man gerade bei einem guten Betriebsklima dem Chef schon mitteilen, warum man nicht arbeiten kann.
  • Wegen Krankheit können Arbeitnehmer in der Regel bis zu drei Tagen zu Hause bleiben, ohne dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden muss. Diese können Sie allerdings nur an den Wochentagen sofort vorlegen, eine direkte Krankschreibung am Wochenende ist nicht möglich.

Bei einer Krankschreibung über das Wochenende gelten besondere Regeln

  • Es gibt Ausnahmen, die in Ihrem Vertrag geregelt sein können, so zum Beispiel, dass eine Krankschreibung schon am ersten Tag vorgelegt werden muss.
  • Ganz wichtig: Wochenende und Feiertage zählen als Krankheitstage mit. Wer sich am Freitag krankmeldet, muss also Montag bereits eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen!
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