- Minijob
Wissenswertes über Krankheitsfälle bei einem 400-Euro-Job
Unabhängig davon, ob Sie einen 400-Euro-Job ausüben oder in Vollzeit tätig sind, Sie haben dieselben Rechte wie eine Vollzeitkraft. Dies schließt Ihren Anspruch auf bezahlten Urlaub Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mit ein.
- Sobald Sie einen Minijob annehmen, sollten Sie unbedingt nach einem schriftlichen Arbeitsvertrag fragen. So verhindern Sie spätere Streitigkeiten über Unklarheiten mit Ihrem Arbeitgeber. Jeder Arbeitnehmer, der einen 400-Euro-Job ausübt, hat einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
- Sie müssen Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen und somit nachweisen, dass Sie krankgeschrieben sind. Sind Sie nachweislich krankgeschrieben, muss Ihnen der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen Lohn zahlen. Sie müssten hierzu aber mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung bei dem Arbeitgeber tätig gewesen sein, sonst entsteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung gar nicht erst.
- Sind Sie nach den sechs Wochen wieder gesund, müssen Sie die Arbeitszeit keinesfalls nacharbeiten und der Arbeitgeber darf Ihnen auch nicht den Lohn kürzen.
- Eine Änderung tritt ab dem dreiundvierzigsten Krankheitstag ein. Sie bekommen ab dann keine weiteren Zahlungen mehr. Die Krankenkasse muss keine weiteren Zahlungen für 400-Euro-Jobber leisten. Dies ist der Unterschied zu Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten, da diese anschließend von der Krankenkasse Zahlungen erhalten.
- Als Arbeitgeber von geringfügig Beschäftigten müssen Sie die Umlage U1 und U2 gemäß dem Lohnfortzahlungsgesetz einreichen. Wenden Sie sich hierzu an die Minijobzentrale. Sie zahlen hierfür für einen 400-Euro-Jobber bis zu 5,20 Euro monatlich.
- Sind Sie ein privater Haushalt oder ein kleines Unternehmen, können Sie so siebzig Prozent der Kosten für Lohnfortzahlung für Ihre krankgeschriebenen gewerblichen Arbeitnehmer verrechnen lassen.

