- 25.08.2011 Anna Schmidt
Weit verbreitet ist das Missverständnis, dass während der Zeit, während der ein Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht - dem ist allerdings nicht so.
Unfall eines krankgeschriebenen Arbeitnehmers
- Wenn Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen, trotzdem Sie noch krankgeschrieben sind, und auf dem Weg zur Werkhalle einen Unfall haben, dann sind Sie auch bei attestierter Arbeitsunfähigkeit unfallversichert.
- Mit der Krankschreibung bescheinigt der Arzt lediglich, dass bei Ihnen voraussichtlich bis zu einem bestimmten Datum keine Arbeitsfähigkeit gegeben ist. Damit erhalten Sie einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auch wenn Sie keine Arbeitsleistung erbringen können.
- Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet für Sie kein Arbeitsverbot, sodass Sie auf vor Ablauf der darauf angegebenen Frist grundsätzlich wieder arbeiten gehen können.
- Nach § 7 Abs. 2 SGB VII ist ein Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung zudem nicht einmal bei verbotswidrigem Handeln ausgeschlossen.
Krank sein und trotzdem arbeiten
- Allerdings hat der Arbeitgeber natürlich ein Interesse daran, dass Ihre Gesundheit langfristig wieder hergestellt wird - und Sie sie nicht dadurch ruinieren, dass Sie trotz Krankheit arbeiten. Er kann Sie also auch auffordern, zu Hause zu bleiben. Das gilt natürlich insbesondere bei ansteckenden Krankheiten.
- Ihnen gegenüber trifft den Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht. Auch wenn Sie sich halb tot zur Arbeit schleppen, sollte Sie der Arbeitgeber auffordern, lieber im Bett zu bleiben.
- Natürlich verhalten Sie sich grob pflichtwidrig, wenn Sie während einer Krankschreibung einer anderen Arbeit nachgehen - etwa das eigene Haus schnell noch fertigbauen oder eine intensive Nebenbeschäftigung ausüben.
- Im schlimmsten Falle kann ein solches Verhalten zu einer fristlosen Kündigung führen, denn damit schädigen Sie Ihren Arbeitgeber.
Wenn Sie sich trotz Krankschreibung wieder fit genug fühlen, um an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren, stehen dem keine großen Hürden entgegen. Sie sollten allerdings sicher sein können, dass Sie damit Ihre Gesundheit auch nicht schädigen.