Was Sie benötigen:
- evtl. "Gesundschreibung"
Dürfen Sie trotz Krankschreibung arbeiten?
Generell gilt: Wenn Sie vom Arzt eine Krankschreibung erhalten haben, müssen Sie nicht arbeiten gehen. Punkt. Natürlich ist es aber möglich, manche Beschäftigungen trotz Krankenschein auszuführen.
- Beispielsweise wird ein verstauchter Fuß Sie, sollten Sie z. B. Büroangestellte sein, bei Ihrer Arbeit wesentlich weniger behindern als z. B. eine Sehnenscheidenentzündung. Büroarbeit bei einer solchen Erkrankung ist nicht nur schwer machbar, sondern der Heilung auch gar nicht förderlich - im Gegenteil.
- Viele Arbeitgeber verlangen vom arbeitswilligen Arbeitnehmer vor Entgegennahme der Arbeitsleistung die Vorlage einer "Gesundschreibung". Die wird von Ärzten zwar auch ausgestellt, ist aber eine komplette Aufhebung der bisherigen Krankschreibung - der Arbeitnehmer hat wieder seine volle Arbeitsleistung zu erbringen und kann sich nicht auf seine Krankheit berufen, um z. B. bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben zu müssen. Tatsächlich notwendig ist eine solche Bescheinigung aber nicht.
- Versicherungstechnisch gibt es keine Probleme. Wenn Sie trotz Krankschreibung Ihren Arbeitsplatz aufsuchen wollen, können Sie dies tun. Nur, wenn Sie dabei mutwillig Ihre Genesung aufs Spiel setzen, riskieren Sie den Verlust des Versicherungsschutzes. Der Arzt indes hat die Krankschreibung ja auch nicht zum Spaß ausgesprochen.
- Die Medaille hat natürlich auch eine Kehrseite. Viele Arbeitnehmer, die trotz Krankschreibung arbeiten gehen, bauen dem Arbeitgeber gegenüber eine Erwartungshaltung auf, der dieser nicht gerecht werden kann - denn Dankbarkeit oder Wertschätzung kann man sich - auch als arbeitswilliger Kranker - nur schwer verdienen. Nicht selten führen solche Situationen zu weiteren Konflikten, wenn der Arbeitnehmer glaubt, dem Arbeitgeber einen großen Gefallen erwiesen zu haben und dafür keine Gegenleistung erhalten hat.
Sie sind krankgeschrieben und sollen Probearbeiten. Dies ist eine verzwickte Lage. Trotz …
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