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Krankgeschrieben - das dürfen Sie in Ihrer Freizeit tun

Wer krankgeschrieben ist, darf alles tun, was mit seiner Krankheit vereinbar ist.
Wer krankgeschrieben ist, darf alles tun, was mit seiner Krankheit vereinbar ist.
Wer krankgeschrieben ist, muss nicht immer nur in der Wohnung bleiben. Es ist von der Krankheit abhängig was man darf und was nicht.

Was Sie benötigen:

  • Krankenschein

Wenn Sie krankgeschrieben sind, müssen Sie nicht unbedingt immer nur zu Hause bleiben. Es hängt ganz von Ihrer Erkrankung ab, ob Sie diverse Dinge tun dürfen oder besser nicht.

Krankgeschrieben heißt nicht immer das Bett hüten

  • Wenn Sie krankgeschrieben sind, darf Ihr Chef Sie auch ruhig außerhalb der Wohnung treffen. Bei gewissen Aktivitäten sollten Sie aber darauf achten, dass sie auch zu Ihrer Krankheit passen.
  • Ganz klar ist natürlich, dass Sie mit einer Grippe oder einem Brechdurchfall ins Bett gehören. Trifft Ihr Chef Sie beim Einkaufen, kann er aber nichts machen, schließlich ist es Ihr gutes Recht, sich etwas zu Essen oder aus der Apotheke zu holen.
  • Sind Sie nun wegen einer psychischen Erkrankung oder eines Burn-outs krankgeschrieben, darf Ihr Chef Sie praktisch überall antreffen. Es ist nichts dagegen einzuwenden, zum Sport, spazieren oder sonst wohin zugehen.
  • Wenn Sie wegen einer Fraktur oder eines Rückenleidens krankgeschrieben sind, wäre es natürlich dumm, wenn man Sie beim Sport erwischt. Liegen Sie aber im Sommer zum Beispiel am See und lesen ein Buch, ist das kein Problem. Auch sonst dürfen Sie sich ohne Weiteres frei bewegen und die Orte Ihrer Wahl besuchen.
  • Nicht gut ist es, wenn Sie trotz Krankmeldung in den Urlaub fahren. Natürlich kann man das auch so auslegen, dass Ihnen das bei der Genesung hilft, ein Arbeitgeber sieht das aber meist anders. In so einem Fall sollte man das mit dem Arbeitgeber besprechen. Immerhin kann ein Urlaub bei einer psychischen Erkrankung guttun.

Natürlich ist es immer peinlich, wenn man einen Krankenschein hat und dann von Arbeitskollegen oder sogar dem Chef bei diversen Aktivitäten erwischt wird. Wenn diese aber mit Ihrer Krankheit vertretbar sind und vielleicht sogar zur Genesung beitragen, dann ist dagegen nichts einzuwenden. 

Rechtliches zum Thema Krankschreibung

  • Sind Sie länger als einen Arbeitstag krank, sollten Sie zu einem Arzt gehen. Erst wenn Sie krankgeschrieben sind, schicken Sie Ihrem Arbeitgeber zeitnah das Attest zu.
  • Gesetzlich sind Sie verpflichtet, nach drei Tagen ein Attest vorzulegen. Es kann sein, dass Ihr Arbeitsvertrag Sie verpflichtet, schon nach einem oder zwei Tagen ein Attest vorzulegen.
  • Die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten Sie, wenn Sie sechs Wochen lang krankgeschrieben sind. Sind diese sechs Wochen abgelaufen, bekommen Sie Ihr Geld von der Krankenkasse, dies ist allerdings nicht Ihr gesamtes Gehalt, sondern wird prozentual reduziert.

Weitere Autorin: Britta Jones

helpster.de Autor:in
Miriam Zander
Miriam ZanderMiriam arbeitet in der Allgemeinmedizin und ist eine Expertin rund um Gesundheit. In ihrer Freizeit kocht und backt sie gerne für ihre Familie. Ihr kulinarisches Wissen und Können teilt sie in Essen & Trinken.
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