Krankgeschrieben am Wochenende - worauf Sie achten sollten

Krankgeschrieben am Wochenende bedeutet nicht Bettruhe! Krankgeschrieben am Wochenende bedeutet nicht Bettruhe!
Wer Krankgeschrieben ist, sollte unbedingt die Anweisungen des Arztes einhalten und dies auch am Wochenende konsequent berücksichtigen. Sie dürfen nichts tun, was Ihre Genesung gefährdet.
Britta Odendahl
14.12.2011 Britta Odendahl
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  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Krankgeschrieben am Wochenende – Verhaltenshinweise

  • Wer krank ist, sollte unbedingt spätestens nach dem dritten Tag in eine ärztliche Untersuchung begeben. Abweichend kann Ihr Arbeitgeber vertraglich festgelegt haben, dass Sie früher einen Arzt aufsuchen müssen. Melden Sie sich unbedingt an dem ersten Tag Ihrer Erkrankung bei Ihrem Arbeitgeber krank und fragen Sie, wann Sie zum Arzt gehen müssen. Nachdem Sie Ihr Arzt arbeitsunfähig geschrieben hat, sollten Sie unverzüglich den Arbeitsunfähigkeitsschein Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse zusenden.
  • Nun müssen Sie unbedingt die Hinweise des Arztes beachten, um Ihre Genesung nicht zu verzögern. Hat Ihnen der Arzt Bettruhe verschrieben, müssen Sie sich daran halten. Oftmals ist es allerdings nicht erforderlich Bettruhe einzuhalten und für viele Erkrankungen ist es gut, wenn Sie spazieren gehen um frische Luft zu schnappen oder auch mal einkaufen gehen. Sie sollten bei Zweifeln immer Rücksprache mit Ihrem Arzt halten. Nur Ihr Arzt kann Ihnen sagen, welche konkreten Aktivitäten Ihrer Heilung zuträglich sind oder den Heilungsprozess verzögern.
  • Sicherlich ist es nicht förderlich, wenn Sie Ihre Kollegen beim Feiern am Wochenende sehen oder Sie wegen Rückenschmerzen krankgeschrieben sind und am Wochenende einem Freund dabei helfen, schwere Möbel zu tragen. Grundsätzlich gilt, dass Sie alles tun dürfen, was Ihrer Heilung nicht verzögert oder verhindert. Dies gilt auch am Wochenende. Nur weil Sie Krankgeschrieben sind, heißt das nicht automatisch, dass Sie im Bett liegen müssen.

Was Krankgeschriebene grundsätzlich beachten sollen

  • Wer Krankgeschrieben ist, teilt dem Arbeitgeber mit, nicht arbeitsfähig zu sein. Sind Sie arbeitslos gemeldet, müssen Sie der Arbeitsagentur mitteilen, dass Sie krankgeschrieben sind. Dies gilt auch, wenn Sie am Wochenende krank werden und sich danach krankschreiben lassen.
  • Sie sollten bei der Untersuchung Ihren Arzt fragen, was Sie genau tun dürfen und was nicht. Sie dürfen grundsätzlich auch am Wochenende das Haus verlassen. Sie sollten nur, je nach Erkrankung anstrengenden Sport oder ausgelassenes Feiern vermeiden. Dies wäre sicherlich Ihrer Genesung nicht zuträglich und das auch nicht am Wochenende.
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