- 27.01.2012 Anna Schmidt
Die Krankenversicherungspflicht in Deutschland greift so weit, dass in der Regel jeder versichert sein und nicht aus dem System der Krankenversicherung hinausfallen sollte.
Krankenversicherungspflicht als Angestellter
- Wenn Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind, dann trifft Sie in der Regel auch die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Der Gesamtbeitrag, der dabei von Ihrem Bruttoeinkommen für die Krankenversicherung fällig wird, wird zum Teil von Ihrem Arbeitgeber und zum Teil von Ihnen geleistet. Die meisten Arbeitgeber kommen Ihrer Pflicht zur Abführung der Sozialversicherungsbeiträge natürlich nach, doch wenn Sie den Verdacht haben, dass dies bei Ihrem Arbeitgeber anders ist, sollten Sie diesem Verdacht nachgehen.
- Im schlimmsten Fall riskieren Sie ansonsten zum Beispiel einen geringeren Rentenanspruch, wenn die Beiträge in zu niedriger Höhe entrichtet wurden.
- Nur wenn Sie als Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze überschreiten, können Sie sich wahlweise auch privat krankenversichern. Die sollten Sie sich allerdings gut überlegen, denn eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist - insbesondere im höheren Lebensalter - oft nur unter sehr engen Bedingungen möglich.
- Als Selbstständiger können Sie sich unabhängig von Ihrem Einkommen privat krankenversichern - Sie müssen nur die Beiträge bezahlen können.
In Deutschland als Künstler oder Publizist versichert sein
- Wenn Sie als Künstler oder Publizist selbstständig tätig sind, dann gilt in Deutschland für Sie die Krankenversicherungspflicht nach dem Künstlersozialgesetz.
- Das bedeutet für Sie, dass Sie quasi wie ein Arbeitnehmer behandelt werden und nicht die vollen Beiträge selbst zahlen müssen. Denn die eine Hälfte der Beiträge wird über die Künstlersozialabgabe finanziert.
- Um in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig zu sein, müssen Sie ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielen. Über die Höhe des aktuellen Mindesteinkommens können Sie sich auf den Seiten der Künstlersozialkasse informieren.
- Als Berufsanfänger können Sie dieses Einkommen in den ersten drei Jahren auch unterschreiten. Machen Sie sich dann aber darauf gefasst, dass die Künstlersozialkasse sehr genau nachfragen wird, woraus Sie Ihr Einkommen zu erzielen gedenken.
- Empfehlenswert ist es daher, wenn Sie der KSK direkt mit Ihrem Antrag auf Prüfung der Versicherungspflicht sämtliche Unterlagen einreichen (z. B. Verträge mit Agenturen oder Verlagen), aus denen sich spätere Einnahmen ableiten lassen.
Der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht können Sie als Angestellter nur bei einem sehr hohen Einkommen entgehen. Allerdings hat die private Krankenversicherung nicht nur Vorteile, da Sie unter Umständen hohe Beiträge bei einem nur sehr niedrigen Einkommen bezahlen müssen.