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Krankenversicherung beim Schüler über 25 - das sollten Sie dabei beachten

Studieren über 25 Jahre mit eigenem Krankenversicherungsschutz
Studieren über 25 Jahre mit eigenem Krankenversicherungsschutz
Als Student oder Schüler, der vor Vollendung des 25. Lebensjahres im Rahmen der gesetzlichen Familienversicherung der Eltern beitragsfrei mitversichert war, müssen Sie nach dem Erreichen dieser Altersgrenze eigene Beiträge zu einer Krankenversicherung zahlen. Meist kommt für Sie der Beitritt zur gesetzlichen studentischen Krankenversicherung infrage. Als Privatversicherter ändert sich für Sie auch als Schüler oder Student über 25 Jahre erst einmal nichts.

Für eine gewisse Zeit sind Schüler und Studenten über Versicherungen Ihrer Eltern abgesichert. Das gilt unter bestimmten Umständen neben der Krankenversicherung auch für die Haftpflicht- und der Hausratversicherung.

Eigene gesetzliche Krankenversicherung oder Privatversicherung beim Schüler über 25 Jahre 

Für die Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern bedeutet die Vollendung des 25. Lebensjahres in jedem Fall das Ende. Das gilt auch für Sie, wenn Sie Schüler oder Student sind.

  • Bei Studienbeginn konnten Sie sich noch beitragsfrei bei den Eltern mitversichern. Über ein Alter von 25 Jahren wird für eine Mitversicherung maximal die Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes eingerechnet. Um diese Zeit verschiebt sich die Grenze für die Mitversicherung.
  • Nur die gesetzliche Familienversicherung ist bis dahin kostenlos. Wenn Sie am Anfang des Studiums privat krankenversichert sind, müssen Sie entscheiden, welche Versicherungsform, private oder gesetzliche Krankenversicherung, Sie für die Zeit Ihres Studiums wählen.
  • Gesetzliche Krankenkassen machen für eine studentische Krankenversicherung keinen Unterschied zwischen Studenten oder Schüler. Wenn Sie nach dem 25. Lebensjahr eine anerkannte Schule - beispielsweise zum Nachholen eines Abiturs - besuchen, erhalten Sie den Status eines Studenten. Dadurch unterliegen Sie den gleichen Versicherungsbedingungen. 

Für die restliche Studienzeit gesetzlich oder privat krankenversichert

  • Wenn Sie nach dem 25. Lebensjahr als Student oder Schüler versicherungspflichtig werden, müssen Sie gegenüber Ihrer Studieneinrichtung die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung nachweisen.
  • Sie können sich für die preiswerte studentische Krankenversicherung entscheiden oder sich für die restliche Zeit Ihres Studiums privat krankenversichern.
  • Studententarife in der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie nur bis Ende des 14. Fachsemesters und maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres wahrnehmen. Sie zahlen Beiträge nach einem einheitlichen Beitragssatz, wobei Sie von einer jährlichen Anpassung ausgehen sollten. Egal, welche gesetzliche Kasse Sie wählen, die Beiträge sind gleich. Bei den Leistungen kann es Unterschiede geben.
  • Ein Vorteil der privaten Krankenversicherung ist, dass Sie ohne Einschränkungen bis zum 34. Geburtstag einen Studententarif nutzen können. 

Für die Entscheidung zu einer Krankenversicherung beim Schüler oder Student über 25 Jahre nehmen Sie sich Zeit. Vergleichen Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen die Leistungen. Bei den Privaten müssen Sie auch noch auf den Preis Ihres Versicherungsschutzes achten.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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