Krankenversicherung bei Selbständigkeit beginnt günstig.
Wenn Sie noch recht jung sind und in die Selbständigkeit gehen, müssen Sie sich privat krankenversichern. In jungen Jahren sind die Beiträge der Krankenversicherung noch sehr günstig.
- 13.12.2011 Christoph Weber
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
Eine Krankenversicherung muss sein
- Ein jeder Mensch muss laut SGB I in einer Krankenversicherung versichert sein. Dies bedeutet, dass Sie bis zu einer bestimmtem Einkommensgrenze Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein müssen. Allerdings haben Sie als Freiberufler oder Selbstständiger die Möglichkeit, freiwillig gesetzlich oder privat versichert zu sein.
- Sie haben als privat versicherte Person erhebliche Vorteile gegenüber den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung. In erster Linie zahlen Sie als junger Mensch in der privaten Krankenversicherung sehr geringe Beiträge, welche sich allerdings im Alter sehr stark erhöhen können.
Bei Selbständigkeit können Sie Privatpatient sein
- So entstehen Ihnen bei Arztbesuchen keine oder nur weitaus geringere Wartezeiten gegenüber den Kassenpatienten. Auch sind bessere Medikamente ein weiterer Vorteil eines privat Versicherten. Doch zunächst einmal ist eine private Krankenversicherung bei Selbständigkeit ein Kostenfaktor, den Sie später beim Finanzamt zwar absetzen können, doch müssen auch diese Kosten erst einmal wieder erarbeitet werden.
- Bei Selbständigkeit haben Sie in einer privaten Krankenversicherung die Möglichkeit, den Basistarif zu wählen. Sind die Voraussetzungen der Selbständigkeit gegeben und durch die gesetzliche Krankenversicherung abgesegnet, müssen die privaten Versicherungen Sie in den Basistarif lassen, denn bei diesem Tarif können Sie nicht abgewiesen werden. Entscheiden Sie sich für eine private Krankenversicherung, so können Sie allerdings nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, es sei denn, Sie würden zu irgendeinem Zeitpunkt wieder Arbeitnehmer werden, denn nur dann können Sie später wieder gesetzlich krankenversichert werden.
- Sie haben allerdings eine einzige Möglichkeit nach § 8 SGB IV, bei Selbständigkeit Mitglied in einer gesetzlichen Familienversicherung zu sein. Dafür dürfen Sie allerdings keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und selbst auch nicht mehr als 18 Wochenstunden arbeiten. Des Weiteren dürfen Sie dabei nicht mehr als 365,- Euro monatlich verdienen.