Die Krankenversicherung bei einem Aushilfsjob ist obligatorisch. Unabhängig davon, ob Sie regelmäßig berufstätig sind oder einem Aushilfsjob nachgehen, besteht Versicherungspflicht.
- 21.10.2011 Uwe Rabolt
Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht
- Seit dem Jahr 2009 muss jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland eine Krankenversicherung nachweisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um eine private Krankenversicherung handelt oder eine gesetzliche.
- Daraus ergibt sich, dass auch bei einem Aushilfsjob eine Krankenversicherung automatisch vorhanden ist.
- Wenn Sie im Rahmen einer Familienversicherung Mitglied einer Krankenversicherung sind, stellt sich jedoch die Frage, ob Sie durch den Aushilfsjob selbst versicherungspflichtig werden. Dabe ist nicht die Dauer der Tätigkeit maßgebend, sondern das Einkommen, welches Sie erzielen werden.
- Übersteigt das monatliche Einkommen aus dem Aushilfsjob 400 Euro, scheiden Sie aus der Familienversicherung aus und müssen Sie sich selbst krankenversichern.
Aushilfsjobs für Studenten
- Bei Aushilfsjobs für Studenten greifen für die Krankenversicherung etwas andere Grundlagen.
- Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr in der Krankenversicherung der Eltern familienversichert.
- In dieser Zeit können sie in einem Aushilfsjob bis zu 365 Euro im Monat verdienen. Geht ein Student einem Minijob nach, greift die Minijob-Regelung, das heißt das Einkommen darf 400 Euro im Monat nicht übersteigen.
- Diese Regelungen gelten allerdings nur für das Semester. In den Semesterferien sind dem Einkommen keine Grenzen nach oben gesetzt, die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Eltern bleibt unberührt.
- Die wöchentliche Arbeitszeit darf jedoch 20 Wochenstunden nicht überschreiten. Sollte dieser Fall eintreten, erfolgt eine Prüfung, ob auch weitere Sozialversicherungspflicht besteht.