- 06.05.2011 Annett Atron
Bis Ende 2010 gab es die Regelung, dass der von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitrag ohne Berücksichtigung des Einkommens Ihrer Mitglieder höchstens 8 Euro im Monat betragen durfte. Seit Januar 2011 ist es den Krankenkassen gestattet, die Höhe ihres Zusatzbeitrages selbst festzulegen.
Ihre Versicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen
- Der von vielen Krankenkassen erhobene Zusatzbeitrag wird nicht wie der reguläre Krankenkassenbeitrag von Ihrem Arbeitgeber überwiesen, sondern muss von Ihnen zusätzlich selbst gezahlt werden.
- Sollten Sie bei einer der Krankenkassen versichert sein, die ohne Zusatzbeitrag auskommt, ändert sich für Sie nichts.
- Sollte Ihre Krankenkasse aber beschließen, einen Zusatzbeitrag zu erheben, haben Sie als Mitglied dann die Möglichkeit, über das Sonderkündigungsrecht Ihre Krankenkasse zu wechseln.
- Dieses außerordentliche Kündigungsrecht gilt auch dann, wenn die Krankenkassen bereits einen Zusatzbeitrag von Ihnen eingefordert haben und diesen nun erhöhen.
- Die Krankenkassen sind darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, alle ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden des Zusatzbeitrages über die Erhebung des Beitrags oder auch die Erhöhung des Beitrags zu informieren.
- Auch müssen Sie auf das Kündigungsrecht hingewiesen werden.
GKV ohne Zusatzbeitrag
- Im Internet finden Sie viele Seitenbetreiber, die Ihnen online einen Krankenkassenvergleich anbieten.
- Sie können dort nicht nur die speziellen Leistungen miteinander vergleichen, sondern erhalten auch eine Übersicht über die Krankenkassen, die einen bzw. keinen Zusatzbeitrag erheben.
- Eine gute Liste, nach Bundesland sortiert, finden Sie auf den Internetseiten Krankenkasseninfo.de.