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Krankenkasse zahlt Fitnessstudio? - Den Zuschuss erhalten Sie so

Krankenkassen zahlen oft Zuschüsse zum Fitnessstudio.
Krankenkassen zahlen oft Zuschüsse zum Fitnessstudio. © Dieter_Schütz / Pixelio
Viele Mitglieder einer Ersatzkasse gehen ins Fitnessstudio. Was die wenigsten wissen, ist, dass die Krankenkasse das Fitnessstudio unter bestimmten Umständen bezahlt.

Krankenkassen unterstützen Sport der Mitglieder

Sie sind in einer Ersatzkasse versichert und treiben gerne Sport? Dann sehen Sie doch einmal im Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse nach, welche Unterstützung Sie dort bei der Ausübung Ihrer Sportart erhalten können. Die Chancen, dass der Beitrag für das Fitnessstudio übernommen wird, sind gut. 

  • Generell ist eine Anfrage bei der Ersatzkasse nach Beteiligung, auch in Bezug auf den Mitgliedsbeitrag für einen Sportverein, sinnvoll. Nicht jede Kasse erstattet alles, aber die Bandbreite der erstattungsfähigen Sportarten ist sehr groß.
  • Dafür, dass Ihnen die Krankenkasse das Fitnessstudio zahlt, müssen allerdings einige Kriterien erfüllt sein. Entweder sollte Ihnen beispielsweise die Rückenschule bereits durch den Arzt verschrieben worden sein oder sie sollte generell einen Bestandteil Ihres Trainingsplans darstellen. Das Training muss von einem ausgebildeten Trainer durchgeführt werden.

Nicht nur Zuschüsse zum Fitnessstudio werden gezahlt 

  • Über das Fitnessstudio hinaus zahlt Ihnen die Krankenkasse eventuell auch noch Beiträge für andere Sportarten. Vorzugsweise handelt es sich dabei um Sport, der das Herz-Kreislaufsystem stärkt, beispielsweise Walking. 
  • Diese Motivation der Kassen, das Freizeitvergnügen der Mitglieder zu finanzieren, ist einleuchtend, denn viele Krankheiten basieren auf Bewegungsmangel.
  • Bestimmte sportliche Betätigungen helfen Ihnen, diesen Krankheiten vorzubeugen. Damit sparen Sie der Ersatzkasse große Summen, die für einen etwaigen Heilungsprozess notwendig wären. 

Sind die Kriterien für eine Leistung der Krankenkasse erfüllt, legen Sie lediglich die Rechnung des Fitnessstudios vor. Die Ersatzkasse zahlt dann einen Rechnungsanteil entsprechend der jeweiligen Satzung aus. 

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