Jeder kennt das Problem. Sie müssten eigentlich zur Arbeit gehen, sind aber so krank, dass es Ihnen unmöglich ist, Ihren beruflichen Aufgaben gerecht zu werden. Gehen Sie zu einem Arzt. Sollte er Sie krankgeschrieben haben, sollten Sie unbedingt ein paar Verhaltenshinweise beachten.
- 23.08.2011 Britta Odendahl
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
- Attest vom Arzt
- Erholung
Vom Arzt krank geschrieben – Verhaltenshinweise
- Sind Sie länger als einen Arbeitstag krank, sollten Sie zu einem Arzt gehen. Erst wenn Sie krankgeschrieben sind, schicken Sie Ihrem Arbeitgeber zeitnah das Attest zu.
- Gesetzlich sind Sie verpflichtet, nach drei Tagen ein Attest vorzulegen. Es kann sein, dass Ihr Arbeitsvertrag Sie verpflichtet, schon nach einem oder zwei Tagen ein Attest vorzulegen.
- Die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten Sie, wenn Sie sechs Wochen lang krankgeschrieben sind. Sind diese sechs Wochen abgelaufen, bekommen Sie Ihr Geld von der Krankenkasse, dies ist allerdings nicht Ihr gesamtes Gehalt, sondern wird prozentual reduziert.
- Sie sollten, sobald Sie krankgeschrieben sind, alles tun, um sich zu erholen. Nehmen Sie sich Zeit, legen Sie sich ins Bett und kurieren Ihre Krankheit aus.
- Ein krankgeschriebener Arbeitnehmer muss sich im Sinne seiner Genesung verhalten. Unterlassen Sie daher jede körperliche Anstrengung, trinken Sie keinen Alkohol und gönnen Sie sich viel Ruhe.
- Sie dürfen grundsätzlich alles tun, was Ihre Genesung nicht gefährdet oder gar verzögert.
- Handeln Sie zuwider des Rates Ihres Arztes und gefährden dadurch die Genesung, laufen Sie Gefahr, abgemahnt zu werden.
- Was Sie exakt tun dürfen und was nicht, hängt stark von Ihrer Erkrankung und Ihrer individuellen Verfassung ab. Dies kann man pauschal nicht festlegen. Bleiben Sie jedoch in Kontakt mit Ihrem Arzt und befolgen seine Hinweise und Genesungsratschläge. Ihr Arzt meint es gut mit Ihnen und will, dass Sie schnell wieder fit und arbeitsfähig sind.
- Sie müssen nicht bei jeder Erkrankung im Bett liegen. Sollten Sie nicht genau wissen, was Sie tun dürfen und was nicht, sollten Sie Ihren Arzt anrufen und ihn fragen.
- Grundsätzlich gilt, dass Sie selbstverständlich einkaufen gehen dürfen, um sich mit Lebensmitteln zu versorgen. Hat Sie der Arzt so krankgeschrieben, dass Sie im Bett liegen müssen, dann sollten Sie jemanden bitten, die Einkäufe für Sie zu erledigen.
- Sollte es Ihnen gut bekommen, dürfen Sie auch spazieren gehen. Vielen bekommt die frische Luft gut.
Schonen Sie sich, sobald Sie krankgeschrieben sind!