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Kostgeld berechnen

Hotel Mama ist so günstig.
Hotel Mama ist so günstig.
Sobald Ihre Kinder ihr eigenes Geld verdienen und noch bei Ihnen zu Hause wohnen, dürfen Sie von Ihnen Kostgeld verlangen. Dies gilt bereits für minderjährige Kinder in Ausbildung. So berechnen Sie es.

Kosten anteilig berechnen

Da die Kosten für die Verpflegung der Kinder das elterliche Konto belasten, aber auch, um Kindern beizubringen, dass "Hotel Mama" keine frei zur Verfügung stehende Selbstverständlichkeit ist, sollten Ihre Kinder einen der Wohnung, der Verpflegung, aber auch Ihrem eigenen Verdienst angemessenen Beitrag zur elterlichen Haushaltskasse leisten.

  • Natürlich sollte das Kostgeld nicht übertrieben hoch sein und keinesfalls die Kosten einer eigenen Wohnung und selbstständigen Verpflegung erreichen oder gar übersteigen, schließlich handelt es sich um Familienmitglieder. Sie sollten also selbstverständlich nicht versuchen, einen Gewinn mit dem Kostgeld zu machen.  
  • Ein angemessener Kostgeldbetrag lässt sich nicht mit einer Formel berechnen. Allerdings könnten Sie als Anhaltspunkt für die Wohnkosten folgendermaßen vorgehen: Recherchieren Sie den regulären durchschnittlichen Mietsatz pro Quadratmeter in Ihrer Region. Je nach Wohnort kann dieser sehr individuell sein.
  • Manche Mietsätze auf dem Land betragen nur etwa 5 Euro pro Quadratmeter. In Großstädten wie München kann der Mietsatz durchaus auch mal 11 Euro betragen. Natürlich können Sie den Mietsatz auch entsprechend reduzieren.
  • Je größer Wohnungen oder Häuser werden desto niedriger ist in der Regel der Mietpreis pro Quadratmeter und Sie können diese Kosteneinsparung an Ihre Kinder weitergeben. So müssen Ihre Kinder nicht den höheren Mietsatz wie bei Appartements zahlen. Nun multiplizieren Sie diesen Betrag mit den Quadratmetern, die Ihrem Kind bei Ihnen zustehen. Der nun errechnete Betrag dient zur Orientierung als Mietbeitrag.
  • Der Mietspiegel für eine bestimmte Stadt und Wohngegend ist für Wohnungssuchende ganz wichtig. …

Kostgeld und Nebenkosten kalkulieren

  • Ansonsten sollten Sie noch einen angemessenen Anteil für Nebenkosten wie Strom, Wasser, Telefon, Internet etc. verlangen. Zur Orientierung teilen Sie doch einfach die Haushaltsgesamtkosten durch die Personenanzahl. Wenn Ihr Kind jedoch oft auswärts nächtigt, sollten diese Beträge entsprechend nach unten angepasst werden.
  • Dies gilt auch für die Beteiligung am Essen. Das Kostgeld für Frühstück, Mittagessen und Co kann individuell sehr unterschiedlich sein, je nachdem, ob Sie im Discounter oder im Biomarkt einkaufen, Brote schmieren oder frisch kochen, sollten Sie unterschiedlich berechnen.
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