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Kostenübernahme der Krankenkasse - Übersicht

Krankenkassen zahlen nur noch Grundversorgung.
Krankenkassen zahlen nur noch Grundversorgung.
Gesundheit ist teuer. Die Krankenkasse prüft bei der Kostenübernahme jedes Detail. Vieles wird übernommen, vieles aber auch nicht bezahlt. Daher ist es wichtig, dass Sie vorher wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Es ist die ambulante Behandlung, die stationäre Behandlung und die Zahnbehandlung zu unterscheiden.

Krankenkasse zahlt nur, was der Gesetzgeber gestattet

  • Als gesetzlich Versicherter profitieren Sie vom Solidarprinzip. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert. Bei Vorerkrankungen, besonderen Risikofaktoren oder für ältere Versicherte fällt kein Beitragszuschlag an.
  • Sie haben freie Wahl unter niedergelassenen Ärzten mit Kassenzulassung. Die Kostenübernahme bezieht sich auf zugelassene Leistungen, die der Arzt über die kassenärztlichen Vereinigungen mit der Krankenkasse direkt abgerechnet.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für zugelassene apothekenpflichtige Arzneimittel. Ihre Zuzahlung beträgt mindestens 5, maximal 10 Euro. Rezeptfreie Medikamente gibt es nur noch für Kinder und Jugendliche.
  • Ferner zahlt die Krankenkasse Heilmittel (Krankengymnastik, Logopäde, Ergotherapeut). Hilfsmittel (Rollstühle, Hörgeräte, Prothesen) werden in einfacher Ausführung übernommen. Zuschüsse zu Brillen gibt es nur für Kinder und schwer Sehbehinderte.
  • Präventionsuntersuchungen (Check-up ab 35) und Krebsfrüherkennung (Frauen ab 20, Männer ab 45) werden bezahlt, im Verdachtsfall jedoch alle nötigen Untersuchungen.

Stationäre Behandlung nur mit Zuzahlung

  • Müssen Sie stationär behandelt werden, bezahlt Ihre Krankenkasse die Behandlung sowie Unterbringung und Verpflegung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Behandelt werden Sie vom diensthabenden Klinikarzt.
  • Die Unterbringung erfolgt üblicherweise im Mehrbettzimmer. Für den Klinikaufenthalt müssen Sie 10 Euro Zuzahlung je Tag leisten, maximal 280 Euro. Die Kosten für stationäre Kuren zur Vorsorge und Reha übernimmt die Krankenkasse für maximal 3 Wochen.

Beim Zahnersatz ist die Kostenübernahme vorab abzuklären

  • Beim Zahnarzt erfolgt die Kostenübernahme für zugelassene Leistungen wie Füllungen aus Amalgam, Röntgenleistungen und Wurzelkanalfüllungen.
  • Beim Zahnersatz gibt es für Kronen, Brücken oder Prothesen einen festen Zuschuss von 50 Prozent. Besitzen Sie ein Bonusheft, steigt der Kostenzuschuss auf bis zu 70 Prozent. Inlays und Implantate zahlen Sie meist selbst.
  • Bevor Sie also kostenträchtige Leistungen beauftragen, sollten Sie eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse einholen und abklären, welche Kosten übernommen und welche Sie selber zahlen müssen.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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