Gerade heutzutage ist es immer schwieriger geworden, seine Eltern im eigenen Haus zu betreuen, wenn diese es aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr schaffen, ihr Leben in eigener Regie zu gestalten. Was früher eine Selbstverständlichkeit war, nämlich ein Mehrgenerationenhaushalt, in dem man mit seiner Familie und den Eltern unter einem Dach lebte, funktioniert heute oft nicht mehr. Damit die Kosten fürs Altersheim nicht zu hoch werden, gibt es einige Dinge zu beachten.
- 30.11.2010 Christoph Weber
Was Sie benötigen
Dafür brauchen Sie beide Hände
Mit Kosten müssen Sie rechnen
- Es mag einfach an der Hektik des heutigen Lebens liegen, dass man mit seinen Eltern nicht mehr unter einem Dach leben kann. Vielen Menschen fehlt es aufgrund der eigenen Karriere an Zeit für die Eltern. Diese Leute kommen lieber für die Kosten des Altersheims auf. Ein weiterer Grund dafür, dass ein Altersheim oft die beste Möglichkeit ist, liegt an der Tatsache, dass viele Menschen sich selbst kaum finanzieren können. Wer so ziemlich am Rande der Existenz durch Hartz IV lebt, hat selbst keine finanziellen Mittel, um zumindest einen Teil der Kosten für das Altersheim aufzubringen. Aus diesen Gründen können und wollen viele Menschen nicht auch noch ihre Eltern bei sich aufnehmen und möchten diese lieber im Altersheim gut versorgt wissen.
- Wenn jemand aus finanziellen Gründen keinen Beitrag für die Kosten des Alterhseims zahlen kann, so muss das zuständige Sozialamt dafür einstehen. Bei der Bezahlung durch das Finanzamt wird dem Bewohner des Altersheims monatlich ein Taschengeld in Höhe von 92,60 Euro eingeräumt.
- Der Hauptbestandteil der Finanzierung der Kosten fürs Altersheim wird jedoch durch die Leistungen aus der Pflegekasse bestritten. Eine Pflegestufe ist besonders wichtig, wenn die Kosten nicht aus eigener Tasche bestritten werden können.
Pflegestufe - ein wichtiger Aspekt für Finanzierung des Altersheim
- Ein wichtiger Aspekt für die Einordnung in eine Pflegestufe ist die Einweisung mit den aufgeführten Krankheiten sowie der Zusatz „Ein Daueraufenthalt in einem Altersheim ist dringend notwendig“. Der Medizinische Dienst der Pflegekasse kann auch noch nach der Unterbringung in einem Altersheim die benötigte Pflegestufe feststellen. Da die untergebrachte Person dort 24 Stunden pro Tag unter Beobachtung steht, und das Pflegepersonal unbedingt täglich ein Pflegeprotokoll erstellen muss, hat es der Medizinische Dienst viel leichter, die zu pflegende Person in eine der drei Pflegestufen einzuordnen.
- Allerdings gibt es hierbei auch noch eine Ausnahmegenehmigung, denn wer noch nicht in die geringste Pflegestufe 1 eingeordnet werden kann, bei dem besteht die Möglichkeit der Einstufung in die Pflegestufe 0, da hier zumindest für die medizinische Versorgung die Kosten des Altersheims durch die gezahlten Gelder sichergestellt werden. In einem späteren Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe hat es die untergebrachte Person wesentlich einfacher, denn in dieser Einrichtung steht diese Person unter ständiger Kontrolle. Für die Einstufung werden dann noch die Aussagen des Pflegepersonals zum Gutachten hinzugenommen.
In vielen Fällen ist die Unterbringung in einem Altersheim die beste Möglichkeit, den Lebensabend noch in Ruhe genießen zu können. Mit allen notwendigen Informationen ist es möglich, die Kosten fürs Altersheim zu überblicken.