- 01.02.2012 Volker Beeden
- ordentliche Buchhaltung
Sie sind verpflichtet, bis zum 31. Mai eines jeden Jahres Ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Haben Sie ein Steuerberater beauftragt, kann er die Frist ohne Angabe von Gründen bis zum September und notfalls auch darüber hinaus verlängern lassen. Wird dem Verlängerungswunsch stattgegeben, fallen keine Säumniszuschläge an.
Steuererklärung als Einnahmequelle betrachten
- Ihr Steuerberater berechnet seine Gebühren auch nach dem Arbeitsaufwand, den er für die Erstellung Ihrer Steuererklärung leisten muss. Sie können diesen Arbeitsaufwand senken, wenn Sie Ihre Unterlagen so aufbereiten, dass der Steuerberater schnell den Überblick bekommt und die eigentliche Steuererklärung zügig erstellen kann.
- Es ist nicht nur eine Karikatur, wenn es teilweise Praxis in den Steuerberatungskanzleien ist, dass Klienten ihre Unterlagen in einem Pappkarton abliefern und den Steuerberater beauftragen, alles erst einmal zu ordnen und daraus die Steuererklärung zu erstellen. Es ist verständlich, wenn sich der Steuerberater für diesen Aufwand bezahlen lässt.
- Sie können statt eines Steuerberaters auch einen günstigeren Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen. Achten Sie auf die Voraussetzungen, unter denen Ihnen Unterstützung gewährt wird.
So senken Sie die Kosten beim Steuerberater
- Für Sie ist dies der Ansatzpunkt, die Kosten für die Steuererklärung zu senken. Es ist egal, ob der Steuerberater Ihre Einkommensteuererklärung oder eine Steuererklärung erstellen soll. Betrachten Sie es als Ihre Aufgabe, Ihre Belege zu ordnen und im Sachzusammenhang in einen Ordner einzuheften. Stellen Sie sich dazu vor, wie der Steuerberater arbeitet und was er für diese Arbeit benötigt.
- Möchten Sie Kosten für ein beruflich genutztes Auto geltend machen, tragen Sie alle Belege zusammen, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen, also: Tankquittungen, Versicherungsrechnungen, Kfz-Steuer, Reparaturrechnungen, TÜV-Belege.
Ihre Ordnung bestimmt den Arbeitsaufwand
- Ordnen Sie Ihre Belege nach Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Soweit Sie sich in der Materie nicht auskennen, lesen Sie sich kurz ein, damit sie zumindest die Grundkenntnisse besitzen, um Ihre Belege einigermaßen zu ordnen.
- Wenn hinsichtlich einzelner Belege oder Unterlagen Erklärungsbedarf besteht, heften Sie einen kleinen Notizzettel dazu und notieren Sie, was der Steuerberater wissen sollte.
- Geben Sie Ihre Unterlagen nicht einfach in der Steuerberatungskanzlei ab. Sprechen Sie mit dem Steuerberater persönlich und weisen Sie ihn in Ihre persönliche Buchführung ein.
Informieren Sie über Ihre Verhältnisse
- Informieren Sie den Steuerberatern über Ihre persönlichen Verhältnisse. Fügen Sie Ihren Unterlagen ihre Lohnabrechnungen bei. Erläutern Sie, wenn Sie teils steuerfreie Überstundenzuschläge oder Lohnersatzleistungen bezogen haben.
- Informieren Sie über Ihren familiären Status, ob Sie also verheiratet sind, ob und wie viele Kinder Sie haben und inwieweit diese eigene Einkünfte beziehen.
- Bemühen Sie sich immer, alles was Sie in Ihrer Steuererklärung vortragen, mit Unterlagen zu belegen und zu dokumentieren. Zwar muss der Steuerberater diese Unterlagen nicht dem Finanzamt vorlegen, er benötigt sie aber, um sich selbst ein Bild von der Situation zu machen und Ihre Steuererklärung ordentlich anzufertigen.
- Bedenken Sie, dass jede Frage, die sich auf diese Weise erübrigt, die Kosten für die Steuererklärung senkt.