Kosten für die Tagesmutter von der Steuer absetzen - so geht´s

Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich absetzen. Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich absetzen.
Wussten Sie, dass die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich absetzbar sind? Da die Kosten für die Kinderbetreuung sehr hoch sind und der Staat den Müttern den Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtern möchte, können Familien diese jährlichen Kosten nun ab dem ersten Euro in der Steuererklärung geltend machen. Lesen Sie hier, wie Sie die Kosten für die Tagesmutter von der Steuer absetzen.
Diana Syring
19.04.2011 Diana Syring
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Betreuung durch eine Tagesmutter

Wenn Sie als Mutter eines kleinen Kindes zeitnah wieder in den Beruf einsteigen möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Sie können Ihr Kind in einer Kindertagesstätte, bei einer Tagesmutter oder natürlich auch privat betreuen lassen.

  • Kleinkinder unter 3 Jahren haben erst 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Natürlich können Sie Ihr Kind jederzeit schon vorab in einer Kita anmelden. Sollten Sie jedoch zu Ihrem gewünschten Termin des Wiedereinstiegs in den Beruf keinen Platz in einer Kindertagesstätte finden, bleibt oft nur die private Betreuung oder die durch eine Tagesmutter.
  • Die Bundesregierung unterstützt finanziell die Betreuung Ihres Kindes sowohl in einer Kindertagesstätte als auch bei einer Tagesmutter.
  • Eine Tagesmutter betreut bei sich zu Hause in der Regel nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig. In den Zeiten von 7:00 - 17:00/18:00 Uhr ist Ihr Kind untergebracht. Natürlich können Sie jederzeit auch individuelle Betreuungszeiten vereinbaren.
  • Viele Tagesmütter kochen mittags für Ihr Kind. Die Materialien für die Pflege (Windel, Creme etc.) müssen Sie selbst mitbringen. Je nach Tagesmutter variieren Art und Umfang der Betreuung (Besuch von Krabbelgruppen, Fotodokumentation der Entwicklung Ihres Kindes).
  • Nachdem Sie einen Betreuungsvertrag mit der Tagesmutter geschlossen haben, können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen. Die Kosten für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und bei einer Tagesmutter gleichen sich mithilfe der staatlichen Zuzahlung.

Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer absetzen

Kinderbetreuung heißt bei der Steuererklärung sowohl die Betreuung in einer Einrichtung wie Kindertagesstätte, Krippe, Hort oder Kindergarten als auch die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. Berücksichtigt wird dabei auch die Betreuung in der eigenen Wohnung wie etwa durch die Großeltern, eine Kinderpflegerin oder ein Au-pair-Mädchen. Für die Nachweisbarkeit beim Finanzamt benötigen Sie bei allen Arten einen Vertrag, der die Betreuung beweist.

  • Sie können bis zu 4000 Euro jährlich pro Kind für die Kinderbetreuung als Werbungskosten geltend machen. Bei der Berechnung kommt die Zweidrittelregelung zur Anwendung. Das heißt, haben Sie jährliche Aufwendungen von 1800 Euro im Jahr, können Sie 1200 Euro in der Steuererklärung absetzen.
  • Allerdings teilt der Gesetzgeber in zwei Gruppen: Voll berufstätige Eltern können die Zweidrittelregelung für Kinder von 0-14 Jahren anwenden. Bei der Gruppe der nicht berufstätigen Alleinerziehenden und der Alleinverdiener in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft geht das für Kinder von 3-6 Jahren.
  • Gehören Sie zur benachteiligten Gruppe, können Sie nur Betreuungskosten in Ihrer eigenen Wohnung als "haushaltsnahe Dienstleistungen" für Kinder bis 14 Jahren zur Geltung bringen. Das gilt allerdings nicht bei Hort und Tagesmutterunterbringung.
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