- 08.02.2012 Manuela Träger
- Einnahme-Überschuss-Rechnung
- Steuererklärungsformulare
Was Sie bei der Kleinunternehmerregelung beachten sollten
Die Kleinunternehmerregelung birgt ein paar Vorteile in sich, besonders die Steuererklärung betreffend:
- Bei der Kleinunternehmerregelung müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dies führt gleichzeitig dazu, dass Sie auf Ihre Umsätze keine Umsatzsteuer berechnen dürfen und somit keine Vorsteuer beim Finanzamt in Abzug bringen können.
- Der Vorteil dieser Tatsache besteht jedoch darin, dass Sie keine - die zudem in regelmäßigen Abständen stattfinden müsste - Umsatzsteuererklärung abgeben müssen.
- Für die Steuererklärung müssen Sie lediglich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung durchführen.
Die Steuererklärung perfekt abgeben
Bei einer Kleinunternehmerregelung müssen Sie die Steuererklärung wie folgt durchführen:
- Erstellen Sie zuerst eine Einnahme-Überschuss-Rechnung. Wie der Name verrät, listen Sie hiermit getrennt alle Einnahmen und alle Ausgaben auf. Die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausnahmen stellt in der Folge den Gewinn dar, wenn die Einnahmen höher als die Ausnahmen sind. Sollten die Ausgaben überwiegen, dann haben Sie einen Verlust erwirtschaftet.
- Zum Erstellen der Einkommenssteuererklärung benötigen Sie zum einem den Mantelbogen für die Einkommenssteuererklärung und zum anderen das Formular Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese Formulare erhalten Sie entweder persönlich bei dem für Sie zuständigen Finanzamt oder Sie downloaden diese aus dem Internet.
- Im Mantelbogen tragen Sie alle persönlichen Angaben ein. Auf der zweiten Seite kreuzen Sie an, dass Sie noch die Anlage Einkünfte aus Gewerbebetrieb beilegen. Im Formular Einkünfte aus Gewerbebetrieb tragen Sie den Namen Ihres Unternehmens und die erwirtschafteten Einkünfte ein.
- Diese beiden Formulare senden Sie zusammen mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung und allen Belegen an Ihr Finanzamt.