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Kindkranktage bei Alleinerziehenden - so klappt es mit der Betreuung im Krankheitsfall

Wenn das Kind krank ist, dürfen Sie zu Hause bleiben.
Wenn das Kind krank ist, dürfen Sie zu Hause bleiben.
Das Kind ist krank. Als wenn das noch nicht schlimm genug wäre, drängt sich, gerade bei Alleinerziehenden, die Frage auf, wer nun zu Hause auf das Kind aufpasst. Wer übernimmt im Falle einer Krankheit die Betreuung des Kindes? Welche gesetzliche Regelung gibt es für Kindkranktage?

Kindkranktage bei Alleinerziehenden

Wenn Ihr Kind krank ist und Sie gesetzlich krankenversichert sind, dann brauchen Sie sich, auch als Alleinerziehende, zunächst keine Gedanken zu machen. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall nämlich Kindkranktage vor. Die Voraussetzungen, damit die Krankenkasse diese Tage zahlt, sind diese:

  1. Ihr Kind ist jünger als 12 Jahre. Für ältere Kinder gibt es keine Kranktage, die von der Krankenversicherung gezahlt werden.
  2. Der wichtigste Punkt ist, dass Sie gesetzlich versichert sind.
  3. Sie benötigen ein Attest vom Kinderarzt.
  4. Die Freistellung von der Arbeit muss unentgeltlich erfolgen, also verwenden Sie bitte keine Urlaubstage dafür.
  5. Eine andere Person zur Betreuung darf nicht zur Verfügung stehen.

Wieviele Tage zahlt die Krankenkasse?

Wenn Sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, zahlt die Krankenkasse, wenn Ihr Kind oder Ihre Kinder krank sind. Doch für wie viele Tage gilt diese Regelung?

  • In der Regel erhalten Sie für ein Kind 10 bezahlte Kranktage, bei Alleinerziehenden sind es 20 Tage.
  • Haben Sie mehrere Kinder, erhöht sich die Zahl der Tage auf 25. Alleinerziehende mit mehreren Kindern haben ein Anrecht auf 50 bezahlte Kindkranktage durch die Versicherung.

Die Betreuung älterer Kinder im Krankheitsfall

Auch Kinder über 12 Jahre werden krank. Das ist keine Seltenheit. Jedoch gibt es dafür keine Kranktage mehr, welche durch die Versicherung abgedeckt sind. In so einem Fall haben Sie nur die Möglichkeit, sich unbezahlt vom Arbeitgeber freistellen zu lassen oder Urlaub zu nehmen. Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, sollten Sie dafür sorgen, dass im Krankheitsfall eine Betreuungsperson - wie zum Beispiel Oma oder Nachbarin - zur Verfügung steht.

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