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Kinderfreibetrag für Kinder über 18 - das sollte man beachten

Eltern können sich zwischen Kindergeld oder Kinderfreibetrag entscheiden.
Eltern können sich zwischen Kindergeld oder Kinderfreibetrag entscheiden.
Das Steuerrecht lässt Kindern eine wichtige Rolle zukommen. Schon mehrfach hat sich das Bundesverfassungsgericht zum Thema Familie, Kinder und Steuern zu Wort gemeldet. Die auf dieser Grundlage durchgeführten Gesetzesänderungen erlauben es Eltern, für ihre Kinder eine ganze Reihe steuerlicher Abzugsbeträge, Kindergeld sowie einen Kinderfreibetrag für Kinder über 18 Jahre in Anspruch zu nehmen.

Kinderfreibetrag für Kinder über 18 Jahre nach Wegfall der steuerlichen Anerkennung

  • Im Sinne des Einkommensteuerrechts gehören zu anspruchsberechtigten Kindern der Eltern Adoptiv- und Pflegekinder sowie leibliche Kinder. Die steuerliche Anerkennung von Kindern ist auf eine Altersgrenze von 18 Jahren festgeschrieben. 
  • Danach müssen die Eltern einen Antrag stellen, damit ihre Kinder unter Umständen bis einschließlich 24 Jahre eine Zurechnung bekommen. Auf Antrag finden jene Kinder Berücksichtigung, die noch eine Schule besuchen oder eine Berufsausbildung absolvieren. 
  • Ein Kinderfreibetrag wird auf der Lohnsteuerkarte beziehungsweise dem ELStAM-Ausdruck bescheinigt. Der Freibetrag wird für Kinder bis 20 Jahre (Arbeitslosigkeit), bis 24 Jahre (Ausbildung) und ohne Altersbegrenzung (behinderte Kinder) gewährt.

Eigene Einkünfte und Bezüge der Kinder durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 bedeutungslos

  • Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 hat die Voraussetzungen hinsichtlich Kindergeld und Kinderfreibetrag bei volljährigen Kindern neu geregelt.
  • Im Gegensatz zur steuerlichen Anrechnung von Einkünften und Bezügen volljähriger Kinder bis einschließlich 2011 sind deren Einkünfte und Bezüge ab 2012 ohne Belang.
  • Durch diese Neuregelung bleiben den Eltern in Zukunft umfangreiche Ermittlungs- und Erklärungsaufwendungen erspart.
  • Die Anwendung wirkt sich auch positiv im Rahmen des Antrages von Kindergeld gegenüber den Familienkassen aus. Auch die Einkommensteuererklärung vereinfacht sich.   

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Eltern haben im Wege einer vom Finanzamt durchgeführten Günstigerprüfung Anspruch auf entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag.

  • Die Kindergeldsätze betragen je Monat für das erste und zweite Kind 184 Euro. Auf 190 Euro erhöht sich Kindergeld für das dritte Kind. Jedes weitere Kind erhält monatlich 215 Euro (Stand 2012).
  • Für Besserverdienende kommt alternativ der Kinderfreibetrag in Betracht. Er wirkt sich für diesen Personenkreis in der Regel günstiger aus. Der Kinderfreibetrag (Stand 2012) liegt bei 4.368 Euro pro Jahr. Der Freibetrag lässt sich pro Kind auf insgesamt 7.008 Euro erhöhen, da noch für den Betreuungs- oder Ausbildungsbedarf ein Freibetrag in Höhe von 2.640 Euro nutzbar ist.

Eltern haben, je nachdem, ob und wie viel sie verdienen, die Möglichkeit, einen Kinderfreibetrag für Kinder über 18 Jahre zu nutzen oder die Auszahlung von Kindergeld zu wählen. 

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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