Kinder zur Einschulung anmelden - das müssen Sie beachten

Kinder fragen - Lehrer antworten. Kinder fragen - Lehrer antworten.
Endlich ist er da, der ersehnte erste Schultag für zahlreiche Schulanfänger. Ein erster wichtiger Schritt in Richtung Erwachsen werden. Doch bis dahin ist es für manche ein langer, teils leichter bis beschwerlicher Weg. Die erste Hürde bis zur Einschulung der Kinder muss dennoch genommen werden. Von der Schuluntersuchung bis zum ersten Schultag können unter Umständen nicht ein, sondern zwei Jahre vergehen. Doch die Zeit vergeht rasend schnell und der Tag, wo Ihr Kind stolz mit dem Ranzen auf dem Rücken seine Zuckertüte empfängt, lässt nicht lange auf sich warten.
Diana Schmidtbauer
31.10.2011 Diana Schmidtbauer
Was Sie benötigen
  • Fragebogen
  • Impfausweis
  • gelbes Vorsorgeheft

Wann kommen Kinder in die Schule

  • In die Schule kommen alle, die Frage ist nur, wann genau. Ihr Kind unterliegt der Schulpflicht, wenn es innerhalb eines bestimmten Zeitraumes das sechste Lebensjahr vollendet hat.
  • Je nach Bundesland liegt der Zeitrahmen zwischen dem 30. Juni und dem 31. Dezember.
  • Schulpflichtig bedeutet aber nicht gleich schulfähig. Als Eltern erhalten Sie einen Brief von der zuständigen Schulbehörde, wenn der sechste Geburtstag Ihres Kindes in den passenden Zeitrahmen der Schulpflicht fällt. Je nach Bundesland müssen Sie Ihre Kinder zunächst an der im Brief benannten Schule anmelden. In diesem Schreiben wird zusätzlich auf andere Möglichkeiten der Einschulung in eine gleichwertige Schule hingewiesen.
  • Bei der Anmeldung erhalten Sie einen Fragebogen und den Termin für die Schuluntersuchung.
  • In Ausnahmefällen kann Ihr Kind noch ein Jahr in den Kindergarten gehen oder aber Sie stellen als Eltern einen Ausnahmeantrag, wenn Ihr Kind kurz vor dem sechsten Geburtstag steht, aber nicht in den Zeitrahmen der Schulpflicht fällt. Den Ausnahmeantrag für eine vorzeitige Einschulung geben Sie   bei der zuständigen Schulbehörde rechtzeitig ab.

Untersuchung zur Einschulung - wie fit ist Ihr Kind?

Jedes schulpflichtige Kind muss vor der Einschulung zur amtsärztlichen Schuluntersuchung, welche die Schulfähigkeit feststellt.

  • Die Schuluntersuchung umfasst die körperliche, geistige und sozial-emotionale Reife eines Kindes, ähnlich einer Kindervorsorgeuntersuchung, nur etwas spezieller hinsichtlich der Schulfähigkeit.
  • Der Schularzt wird Ihr Kind eingehend körperlich untersuchen. Eventuelle Defizite wird der Arzt  mit Ihnen besprechen und geeignete Maßnahmen vorschlagen.
  • Vergessen Sie nicht, den bei der Anmeldung erhaltenen Fragebogen sorgfältig ausgefüllt inklusive Impfausweis und gelben Vorsorgeheft mitzunehmen.
  • Der Untersuchungstermin dauert etwa 45 Minuten und teilt sich in die körperliche Untersuchung und kleine Testaufgaben, die Ihr Kind lösen soll, auf.
  • Geprüft wird außer der Gesundheit zum Beispiel die Merkfähigkeit, die Kontaktfreude, das Selbstvertrauen, die Grobmotorik und Sprachentwicklung.
  • Das eventuelle Zurückstellen Ihres an sich schulpflichtigen Kindes ist heutzutage eher die Ausnahme. Vielmehr wird Ihnen aufgezeigt, welche Art der Förderung Ihr Kind bis zur Einschulung erhalten kann.

Ist der Schularzt dennoch gegen eine reguläre Einschulung und stellt ihr Kind zurück, können Sie das eher als Chance sehen. Es ist immer noch besser, Ihrem Kind ein Jahr Kindheit mehr zu gönnen, als Schulstress und eventuelle Misserfolge zu erzeugen.

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