- 07.12.2011 Volker Beeden
Kind in der Familienversicherung gesetzlich versichern
Wenn Sie bislang gesetzlich versichert waren, ist Ihr Kind ab dem Zeitpunkt seiner Geburt ebenfalls im Rahmen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Man spricht von der Familienversicherung.
- Eine private Krankenversicherung macht dann keinen Sinn. Sie können für Ihr Kind allenfalls eine private Krankenzusatzversicherung abschließen, die Leistungen bezahlt, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernimmt.
- Die Familienversicherung wird immer wieder als der größte Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung herausgestellt. Egal wie viele Kinder zu Ihrer Familie gehören, sie sind alle familienversichert, ohne dass Sie dafür zusätzliche Beiträge bezahlen müssen.
- Umgekehrt ist dies der große Nachteil der privaten Krankenversicherung. Sie müssen jedes Familienmitglied eigenständig privat versichern. Es gibt keine Familienversicherung. Das Kind ist lediglich ab dem Zeitpunkt seiner Geburt bis zum Ablauf einer kurzen Zeit danach über den privaten Versicherungsvertrag seiner Mutter mitversichert. Dann müssen Sie es eigenständig versichern.
- Ob Sie Ihr Kind nun privat oder gesetzlich versichern, hängt auch vom Gesundheitszustand Ihres Kindes ab. Ist Ihr Kind gesund, macht es im Ergebnis keinen großen Unterschied, ob Sie es privat oder gesetzlich versichern. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung decken so ziemlich alles ab, was Ihr Kind in jungen Jahren an Krankenversicherungsleistungen benötigt.
- Die Leistungen, die die private Krankenversicherung entgegen der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich noch bezahlt, dürften für ein gesundes Kind kaum eine wesentliche Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem psychotherapeutische Maßnahmen oder Behandlungen beim Heilpraktiker.
- Ist Ihr Kind hingegen krank, könnte es mit einer privaten Krankenversicherung besser bedient sein, da hier Kosten übernommen werden, die die gesetzliche Krankenversicherung teilweise ablehnt. Außerdem ist der Verdacht, dass es als privat versicherter Patient beim Arzt mit einem schnelleren Termin bedacht wird und besser behandelt wird, nicht von der Hand zu weisen.
Ein krankes Kind vielleicht besser privat unterbringen
- Allerdings müssen Sie auch hier damit rechnen, dass Ihr Kind, soweit es auf Dauer krank und behandlungsbedürftig ist, aus der privaten Krankenversicherung aus Kostengründen hinausgedrängt wird. Die gesetzliche Krankenversicherung hingegen bleibt für immer und ewig leistungspflichtig.
- Ein großer Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung besteht darin, dass sie Mutter/Vater-Kind-Kuren anbietet, bei denen die Mutter gemeinsam mit dem Kind oder den Kindern an einer Genesungskur teilnehmen kann. Die private Krankenversicherung bitte diese nicht an.
- Sie sollten auch nicht ganz außer Betracht lassen, dass die Zukunft der privaten Krankenversicherungen politisch diskutiert wird und auf unsicheren Füßen steht. Je nachdem, wer in den nächsten Jahren die Regierung stellt, müssen Sie damit rechnen, dass die privaten Krankenversicherungen in das gesetzliche Krankenversicherungssystem integriert werden.
- Auch haben sich die Beiträge der privaten Krankernversicherungen zumindest für ältere Versicherte teils als unkalkulierbar und teilweise unbezahlbar erwiesen. Zwar spielt dies für Ihr Kind in jungen Jahren keine große Rolle, dennoch stellen Sie in gewisser Weise die Weichen für seine Zukunft.
GKV ist als Solidargemeinschaft zu würdigen
- Nicht zuletzt ist die gesetzliche Krankenversicherung eine Solidargemeinschaft, die Gesunde und Kranke gleichermaßen versichert, während die privaten Krankenversicherer vor allem daran interessiert zu sein scheinen, vor allem Berufsanfänger ohne Familienanhang zu akquirieren.
- Sie können sich auch für einen Mittelweg entscheiden, indem Sie Ihr Kind gesetzlich versichern, aber zusätzlich noch eine private Zusatzkrankenversicherung abschließen, die eventuelle Deckungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung ausgleicht.