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Kfz-Versicherung in der Steuererklärung angeben - was Sie dabei beachten sollten

Steuerlast durch die Kfz-Versicherung senken.
Steuerlast durch die Kfz-Versicherung senken.
Viele Sonderausgaben können Sie in der jährlichen Erklärung Ihrer Einkommensteuer angeben und so einige Beträge von der Steuer absetzen. Geben Sie die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung an, dann können Sie dadurch die Steuerlast senken. Allerdings kann nicht jeder Beitrag des Versicherten von der Steuer abgesetzt werden.

Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung

Nicht alle Beiträge können Sie in der jährlichen Erklärung mit angeben, um die Steuern zu senken. Die Beschränkungen betreffen die Art und die Höhe der Beiträge.

  • Nach §10 des Einkommensteuergesetzes sind Beiträge von Versicherten als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Sie zählen zu den Sonderausgaben, welche beschränkt abzugsfähig sind. Allerdings sind nur Vorsorgeaufwendungen absetzbar und nicht Beiträge für Sachversicherungen.

  • Bei Vorsorgeaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen, mit welchen Sie sich finanziell vor allgemeinen Lebensrisiken absichern. Deshalb können Sie zum Beispiel Beiträge zur Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und andere von der Steuer absetzen.

  • Für Vorsorgeaufwendungen gibt es einen festgesetzten Höchstbetrag. Im Jahre 2011 lag dieser Höchstbetrag für Arbeitnehmer ohne selbstständige Beschäftigung zum Beispiel bei 1.900 Euro. Eine Überschreitung des Höchstbetrages durch die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung ist nicht möglich. Lediglich Beiträge zur Basisversorgung können zu einer Erhöhung der Vorsorgeaufwendungen führen.

Beiträge zur Kfz-Versicherung absetzen

  • Die Haftpflichtprämie des Fahrzeughalters lässt sich als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Den jährlichen Beitrag können Sie in die Anlage 'Vorsorgeaufwand' eintragen.

  • Viele Versicherte zahlen die Beitrag zur Haftpflicht zusammen mit anderen Beiträgen. Jedoch wird der einzelne Betrag der Kfz-Versicherung für die Steuererklärung benötigt, denn nicht alle Beiträge sind absetzbar. Deshalb sollten Sie sich zu Jahresbeginn eine getrennte Aufstellung der gezahlten Prämien vom Versicherer ausstellen lassen.

  • Die Beiträge zur Teil- und Vollkasko können Sie hingegen nicht steuerlich geltend machen, denn dabei handelt es sich um Sachversicherungen. Diese sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar.

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