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Ein Fahrzeug verkaufen, das noch angemeldet ist - was Sie beachten sollten

Kfz nur mit Kaufvertrag übergeben.
Kfz nur mit Kaufvertrag übergeben. © Claudia Hautumm / Pixelio
Es ist durchaus üblich, ein Fahrzeug zu verkaufen, das noch angemeldet ist. Allerdings sollten Sie jegliches Risiko vermeiden, da Sie auf die Seriosität Ihres Käufers angewiesen sind.

Was Sie benötigen:

  • Muster Kfz-Kaufvertrag

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen und dieses bei der Kfz-Zulassungsstelle noch angemeldet ist, sollten Sie nach Möglichkeit einen Mustertext für einen schriftlichen Kfz-Kaufvertrag verwenden.

Zum Verkaufen einen Mustervertrag verwenden

  • Im Kaufvertrag ist regelmäßig die Verpflichtung des Käufers enthalten, dass er das Fahrzeug nach der Übernahme unverzüglich bei der Kfz-Zulassungsstelle auf seinen Namen ummelden muss.
  • Sie verpflichten den Käufer außerdem, die noch auf Ihren Namen laufende Kfz-Haftpflichtversicherung fortzuführen oder zu kündigen. Der Versicherungsvertrag geht zunächst auf den Käufer über. Dieser ist berechtigt, Ihren Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen.

Nach Fahrzeugübergabe die Kfz-Zulassungsstelle informieren

  • Auf jeden Fall sollten Sie die Kfz-Zulassungsstelle und Ihre Haftpflichtversicherung unverzüglich informieren, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen. Bei Ihrer Versicherungsfiliale erhalten Sie dafür eigens vorgesehene Vordrucke, die Sie mit der Post verschicken können. Diese Vordrucke hängen meist dem Muster-Kfz-Kaufvertrag auch als Anlage an.
  • Ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeuges geht die Verantwortung und die Haftung im Schadensfall auf den Käufer über. Dennoch sind Sie vorerst weiterhin als Halter des Fahrzeuges eingetragen.
  • Sie müssen also im schlimmsten Fall immer damit rechnen, dass Sie bei einem vom Käufer verursachten Verkehrsunfall als Halter von dem geschädigten Unfallgegner allein wegen Ihrer Haltereigenschaft formal in die Verantwortung genommen werden. Oder stellen Sie sich vor, der Käufer übernimmt das Fahrzeug und missbraucht es als Fluchtfahrzeug zur Ausführung eines Banküberfalls. Es liegt in der Natur der Sache, dass Sie der Polizei dann unangenehme Fragen beantworten müssen.
  • Vergewissern Sie sich also immer über die Identität des Käufers. Lassen Sie sich auch den Personalausweis zeigen und vermerken Sie die Daten im Kaufvertrag.

Übergabe, wenn das Kfz nicht mehr angemeldet ist

  • Insoweit ist es immer besser, wenn Sie jegliches Risiko ausschließen. Dies können Sie am besten, indem Sie das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle abmelden. Bitten Sie den Käufer, sich eine rote Nummer zu besorgen, damit er das Fahrzeug übernehmen kann.
  • Wenn das Fahrzeug nicht mehr angemeldet ist, können Sie dem Käufer nach der Bezahlung des Kaufpreises auch die Kfz-Zulassungspapiere übergeben, so dass er das Fahrzeug selbst direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle auf seinen Namen anmelden kann.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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