Den Kfz-Halter ausfindig zu machen, ist ohne Grund kaum möglich. Im Schadensfall sollten Sie daher die Polizei informieren, die Ihnen weiterhelfen wird.
- 13.01.2012 Ariane Windsperger
Unfallschaden am Kfz
- Wenn Sie einen Unfall verursachen, zum Beispiel beim Ein- oder Ausparken ein anderes Auto streifen und einen Kratzer hinterlassen, sollten Sie die Polizei verständigen, wenn der Halter nicht vor Ort ist. In der Praxis wird das zwar oft anders gehandhabt, aber wenn es irgendwelche Probleme gibt, zum Beispiel Diskrepanzen über den Unfallschaden oder der Geschädigte die Polizei informiert, bevor Sie die Versicherung eingeschaltet haben, werden Sie "den Kürzeren" ziehen.
- Denn die Polizei nicht zu verständigen, wird regelmäßig als "Unfallflucht" verfolgt. Sie müssen daher immer, auch bei kleinen Kfz-Bagatellschäden, die Polizei telefonisch informieren, auch wenn diese dann vielleicht nicht an den Unfallort kommt. So sind Sie jedoch auf der sicheren Seite und sparen sich auch umständliches Gesuche, um den Halter ausfindig zu machen.
- Zusätzlich können Sie noch einen Zettel unter die Windsschutzscheibe des Kfzs mit dem Unfallschaden klemmen. Auf dem Zettel können Sie kurz den Schaden schildern und Angaben zu Ihrem Namen, Adresse, Telefonnummer und Ihren Versicherungsdaten machen.
- Ein Zettel allein ohne Verständigen der Polizei reicht allerdings nicht, denn der Zettel könnte verloren gehen oder entwendet werden. Vielleicht haben Sie auch einfach nur Pech und der Unfallgeschädigte versucht, noch weitere Altschäden geltend zu machen, dann sind Sie in der Beweispflicht.
Alternativen, um den den Kfz-Halter ausfindig zu machen
- Die Zulassungsstelle kann zwar Zugriff auf die Halter haben, darf Ihnen jedoch keine Auskünfte erteilen. Auch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg darf nicht einfach Informationen herausgeben.
- Sie könnten noch Zettel am Unfallort aufhängen oder eine Anzeige in der Zeitung schalten, oft ist das aber fruchtlos. Daher bleibt Ihnen kein anderer Weg den Halter ausfindig zu machen, als der einzig legale, nämlich über die Polizei.