Kfz-Brief verloren - das ist zu beachten

Beim Autoverkauf benötigen Sie den Kfz-Brief. Beim Autoverkauf benötigen Sie den Kfz-Brief.
Es gibt nur wenige Situationen, in denen Sie Ihren Kfz-Brief benötigen. Sie brauchen ihn, wenn Sie Ihr Fahrzeug ummelden oder verkaufen wollen. Auch wenn Sie eine bauliche Veränderung an Ihrem Fahrzeug vorgenommen haben, müssen Sie den Brief bei der Zulassungsstelle vorlegen. Ansonsten liegt der Fahrzeug-Brief (oder jetzt Zulassungsbescheinigung II genannt) die meiste Zeit irgendwo in Ihren Akten. Was aber können Sie tun, wenn Sie den Kfz-Brief einfach nicht finden, verloren haben oder er Ihnen sogar gestohlen wurde?
Sabine Gert-Schlühr
06.09.2011 Sabine Gert-Schlühr
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung I
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Bei Firmenwagen: Handelsregisterauszug oder Gewebeanmeldung
  • Bei Minderjährigen: Einverständnis beider Elternteile
  • Bei Diebstahl: Anzeige der Polizei

Der Kfz-Brief oder jetzt Zulassungsbescheinigung II ist eine Urkunde zum Fahrzeug. Wer sie besitzt, kann über das Fahrzeug verfügen. Nur mit Vorlage des Briefes ist es möglich, ein Fahrzeug an- oder abzumelden, es zu verkaufen oder bauliche Veränderungen eintragen zu lassen.

Vorgehensweise, wenn der Kfz-Brief verloren gegangen ist

Sobald Sie den Verlust bemerkt haben, sollten Sie diesen Umstand Ihrer Zulassungsstelle melden. Sie können den Verlust Ihres Kfz-Briefes nur persönlich bei Ihrer Zulassungsstelle anzeigen.

  • Folgende Dokumente müssen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle vorzeigen: Fahrzeugschein (jetzt Zulassungsbescheinigung I) und Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung.
  • Handelt es sich bei Ihrem Fahrzeug um ein Firmenfahrzeug, benötigen Sie außerdem den Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung.
  • Sind Sie noch minderjährig, brauchen Sie die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile oder des Vormundes sowie deren Ausweisdokumente.
  • Hat man Ihnen den Kfz-Brief gestohlen, benötigen Sie auch die Diebstahlsanzeige der Polizei.
  • Haben Sie alle Dokumente zusammen, gehen Sie persönlich zur Zulassungsstelle.
    Dort schildern Sie den Fall und müssen dann eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust Ihres Kfz-Briefes abgeben. Sie bekommen dann ein vorgefertigtes Formular zur Unterschrift vorgelegt.
  • Die Zulassungsstelle muss über Ihren verlorenen Kfz-Brief ein Aufgebot erstellen. Die Daten des Briefes mit den Angaben aus dem Fahrzeugschein  werden an das Kraftfahrtbundesamt gemeldet und dann dort in einem Verkehrsblatt veröffentlicht. Damit hängt der verlorene Brief mindestens 14 Tage öffentlich aus. Während dieser Zeit können dann Banken, Leasinggesellschaften oder Händler gegen die Neuausstellung des Kfz-Briefes protestieren, falls sie selbst im Besitz des Briefes sein sollten.
  • Bis Sie Ihren neuen Kfz-Brief in den Händen halten, können Sie keine Veränderungen oder Umschreibungen an Ihrem Fahrzeug vornehmen.
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