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Kfz abmelden bei der Versicherung - so gehen Sie vor

Wenn Sie Ihr Kfz nach einem Totalschaden verschrotten, dann melden Sie es ab.
Wenn Sie Ihr Kfz nach einem Totalschaden verschrotten, dann melden Sie es ab.
Jedes für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland zugelassene Fahrzeug muss über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Ihr Kfz können Sie unter Umständen dennoch bei der Versicherung abmelden, beispielsweise wenn Sie den Versicherer wechseln oder das Auto längere Zeit stilllegen oder verschrotten.

Das Abmelden von Fahrzeugen können Sie im Gegensatz zur Anmeldung an jeder beliebigen Zulassungsstelle vornehmen. Damit erlischt auch der bisherige Versicherungsschutz. In Ausnahmefällen, bei einer Stilllegung, kann er auch ruhen.

Autohaftpflichtversicherung ist bei und nach Zulassung Pflicht

  • Bei der Kfz-Zulassung müssen Sie für Ihr Fahrzeug den Nachweis einer Haftplichtversicherung vorlegen. Dank Online-Vernetzung reicht dazu die elektronische Versicherungsbestätigung aus. Nach der Zulassung meldet die Behörde Ihrer Versicherung alle notwendigen Daten.
  • An Ihnen liegt es, in Zukunft dafür zu sorgen, dass Ihr zugelassenes Fahrzeug immer haftpflichtversichert ist. Kommt es aus irgendwelchen Gründen zum Wegfall des Versicherungsschutzes (Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien), müssen Sie Ihr Auto entweder vom öffentlichen Verkehr abmelden oder umgehend den Versicherungsschutz erneuern. 

Kfz und Versicherung abmelden

Mitunter stellt sich die Frage, was mit der Versicherung passiert, wenn Sie Ihr Kfz bei der Zulassungsbehörde abmelden. Eigentlich brauchen Sie gar nichts tun. Die Zulassungsbehörden haben dank Internet Zugriff zu allen Fahrzeugversicherern.

  • Wird ein Auto abgemeldet  (oder eben auch bei der Zulassung) erhält der Fahrzeugversicherer eine entsprechende Mitteilung. Das für Sie wichtige Dokument ist die Abmeldebescheinigung der Zulassungsbehörde, das gleichzeitig der Nachweis der Abmeldung Ihrer Versicherung ist.
  • Das Abmelden der Versicherung verläuft normalerweise automatisch. Sollte es wider Erwarten Probleme geben, besitzen Sie das erforderliche Dokument, um dem Versicherer den genauen Tag nachzuweisen.
  • Etwas anders verhält sich die Sache, wenn Sie ein Auto privat verkaufen. Sie benötigen einen Kaufvertrag, der alle Käuferdaten sowie Verkaufs- und Übergabemodalitäten enthält. Lassen Sie sich unbedingt bestätigen, dass Sie die Fahrzeugpapiere ordnungsgemäß übergeben haben. Teilen Sie der Zulassungsstelle und der Kfz-Versicherung den Verkauf mit. 
  • Erst mit dem Tag der Abmeldung erlöscht Ihre Pflicht zur Zahlung von Versicherungsbeiträgen und Steuern.Im günstigsten Fall meldet der neue Besitzer das Fahrzeug umgehend um, sodass das gesamte Abmeldungsverfahren automatisch geht.

Wenn Sie absolut sichergehen wollen, dass Ihnen nach dem Verkauf irgendwelche Unannehmlichkeiten vonseiten der Behörden und Versicherer erspart bleiben, montieren Sie die Nummernschilder vom Kfz ab und führen Sie die Abmeldung selbst durch. So erhalten Sie auch am schnellsten bereits gezahlte Versicherungsbeiträge zurück.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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