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Kerzen-Ballons steigen lassen - verboten?

Wunderschön, aber brandgefährlich - Himmelslaternen sind in Deutschland weitgehend verboten..
Wunderschön, aber brandgefährlich - Himmelslaternen sind in Deutschland weitgehend verboten..
Beim chinesischen Neujahrsfest ist es von jeher Tradition: Tausende von Kerzen-Ballons steigen in den Nachthimmel auf und verzaubern mit ihrem Licht die Zuschauer. Diese Mini-Heißluftballons bekommen Sie seit einigen Jahren auch in Deutschland. Doch so romantisch es auch ist, diese Fluglaternen steigen zu lassen – sie sind brandgefährlich und daher nahezu überall verboten. Nur selten bekommen Sie in einigen Teilen Deutschlands eine Ausnahmegenehmigung.

Kleiner Lampion, hohes Risiko - Kerzen-Ballons sind brandgefährlich

Kerzen-Ballons sind in Deutschland frei verkäuflich. Doch was als harmloser Party-Spaß gedacht ist, kann Sie schnell in brenzlige Situationen bringen.

  • Kerzen-Ballons sind auch unter den Bezeichnungen Himmels-, Wunsch- und Glückslaterne, Skycandle oder Himmelskerze und Kong-Ming-Laterne bekannt.
  • Doch egal, wie Sie diese fliegenden Laternen nennen - die Bauweise ist stets identisch. Himmelslaternen funktionieren nach dem Prinzip eines Heißluftballons. Dabei wird eine nach unten offene Papiertüte auf einen Rahmen aus Bambusspan  dünnem Draht gespannt. Aus der Öffnung ragt ein Stück Stoff, das in Wachs oder einer brennbaren Flüssigkeit getränkt und angezündet wird. Die Luft im Inneren der Laterne erhitzt sich durch die offene Flamme und lässt den Ballon abheben.
  • Je nach ihrer Größe steigen die Laternen bis zu 500 Meter hoch in den Himmel und halten sich bis zu 20 Minuten in der Luft. Sobald die Flamme erloschen ist, sinken die Laternen wieder zu Boden.
  • Die grundsätzliche Gefahr besteht darin, dass Sie die Flugbahn der Himmelslaternen nicht steuern können. Schon bei minimalem Wind können die sehr leichten Ballons kilometerweit abgetrieben werden oder ihre Flugbahn durch wechselnde Windrichtungen abrupt ändern. Schlimmstenfalls verfangen sie sich dadurch in Stromleitungen, Bäumen und anderen Hindernissen oder landen auf den Dächern von Häusern und Scheunen.
  • Da die Papierhülle der Laternen leicht entflammbar ist, sind in der Vergangenheit durch abgetriebene oder abgestürzte Fluglaternen schwere Brände entstanden. Dabei ist 2009 ein Kind ums Leben gekommen.
  • Ein weiteres Risiko stellt die Flughöhe der Himmelslaternen dar. Möglicherweise geraten die Laternen in die Triebwerke startender oder landender Flugzeuge oder irritieren mit ihrem Lichtschein die Piloten.

Zum Verbot der Fluglaternen - die Rechtslage in Deutschland

Schade um die Romantik, aber sehr vernünftig: Aufgrund der hohen Risiken ist es in Deutschland verboten, Himmelslaternen steigen zu lassen.

  • Ein bundesweit gültiges Gesetz, das den Gebrauch von Himmelslaternen regelt, existiert nicht. Die gesetzliche Regelung obliegt den einzelnen Bundesländern, die seit 2009 nach und nach das Steigenlassen dieser Leuchtkörper verboten haben.
  • Derzeit ist es in 15 von insgesamt 16 Bundesländern explizit untersagt,  Kerzen-Ballons steigen zu lassen.
  • Einzige Ausnahme ist Berlin - doch auch dort besteht de facto ein Flugverbot. In der Bundeshauptstadt müssen Sie sich den Gebrauch von Himmelslaternen von der Deutschen Flugsicherung (DFS) genehmigen lassen. Die DFS verweigert jedoch grundsätzlich die Genehmigung, da das gesamte Berliner Stadtgebiet mit seinen beiden großen Flughäfen Schönefeld und Tegel eine Flugverkehrskontrollzone ist, in der diese Flugkörper aus Sicherheitsgründen verboten sind.

Halten Sie sich unbedingt an diese Regelungen. Verstöße gegen das Flugverbot werden mit Geldbußen von bis zu 5000 Euro geahndet. Darüber hinaus sind Sie bei Personen- oder Sachschäden regresspflichtig.

Ausnahmen zum Steigenlassen der Ballons sind möglich

Keine Regel ohne Ausnahme - trotz des Verbots dürfen Sie in einigen Bundesländern Fluglaternen per Sondergenehmigung steigen lassen. In Hamburg und den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt können Sie im Einzelfall eine örtlich und zeitlich begrenzte Ausnahmegenehmigung beantragen.

  • Dazu müssen Sie zunächst bei der Deutschen Flugsicherung einen Antrag stellen. Darin machen Sie unter anderem Angaben über den Startort, das Datum und die Uhrzeit des geplanten Starts und die Anzahl der Fluglaternen, die Sie steigen lassen möchten. Für diesen Antrag benutzen Sie am einfachsten das Online-Formular der DFS.
  • Beachten Sie bitte, dass dieser Antrag der DFS mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Start der Himmelslaternen vorliegen muss.
  • Bedenken Sie vor der Antragstellung, dass die DFS den Aufstieg von Himmelslaternen in der Nähe von Flughäfen ohne Ausnahme prinzipiell untersagt. Bei Flugplätzen, wozu unter anderem auch Segel- und Militärflugplätze zählen, ist ein Abstand von 1,5 Kilometern einzuhalten. Bei Regionalflughäfen beträgt der Abstand 10 bis 15 Kilometer und bei internationalen Flughäfen 50 Kilometer.
  • Wenn Ihnen die Genehmigung der DFS vorliegt, müssen Sie zusätzlich die Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes einholen. Dabei achten die Behörden insbesondere darauf, dass die Himmelslaternen kein dicht besiedeltes Gebiet überfliegen. Ebenso darf auf dem Startgelände und im Flugkorridor keine Waldbrandgefahr bestehen.

Mit etwas Glück können Sie dann Ihre Fluglaterne in Deutschland doch noch steigen lassen. Genießen Sie diesen magischen Augenblick! Alle Angaben: Stand Juli 2014

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