Kennzeichen gestohlen - so handeln Sie richtig

Kennzeichen abgeschraubt und weg! Kennzeichen abgeschraubt und weg!
Das ist mehr als ärgerlich: Sie kommen zu Ihrem abgestellten Fahrzeug und es fehlt das vordere oder hintere Kennzeichen, in manchen Fällen auch beide. Ist das Kennzeichen gestohlen, kommt leider jede Menge Kleinarbeit auf Sie zu.
Dr. Hannelore Dittmar-Ilgen
30.09.2010 Dr. Hannelore Dittmar-Ilgen
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  • Leider viel Zeit für Behördengänge
  • Wenn das Kennzeichen weg ist, stellt sich natürlich zunächst die Frage: Wurde es gestohlen oder haben Sie es einfach verloren? Beim Verlust beider Kennzeichen ist die Lage klar. Aber auch im anderen Fall muss man davon ausgehen, dass das Kennzeichen gestohlen wurde. Was nämlich einem Unbedarften wie ein Schabernack anmutet, ist für Diebe (und deren Straftaten) überaus wertvoll.
  • Vielfach sind die Kennzeichendiebe beim vorderen Schild an der (neuen) TÜV-Plakette interessiert, mit der dann ein anderes Auto für den Verkauf TÜV-geprüft wird. Zudem sind Autokennzeichen natürlich interessant, wenn Autos zweifelhaften Ursprungs über Ländergrenzen gebracht werden sollen oder damit andere Straftaten wie Überfälle, Benzindiebstahl an Tankstellen oder Mautprellerei, um nur einige Beispiele zu nennen, begangen werden sollen. 

So handeln Sie richtig, wenn Kennzeichen gestohlen wurden

  • Suchen Sie zunächst das nähere Umfeld Ihres Autos ab. In manchen Fällen handelt es sich tatsächlich um Schaberneck (oder Rache) und die Kennzeichen liegen im nächsten Gebüsch. Prüfen Sie die TÜV- und ASU-Plakette, wenn Sie das Kennzeichen wirklich finden sollten.
  • Nun kommt ein Gang durch die Ämter auf Sie zu. Gehen Sie zur Polizei und erstatten Sie Anzeige. Nehmen Sie dafür bereits Fahrzeugbrief und -schein mit. Dies ist wichtig, weil Sie nur bei der Polizei eine Bescheinigung für Kfz-Zulassungsstelle erhalten, die den Verlust der Kennzeichen bestätigt. Wenn Sie diese Bescheinigung nicht vorlegen können, gilt der Vorfall als Verlust der Kennzeichen, also eigenes Verschulden. Gleichzeitig nimmt die Polizei entsprechende Ermittlungen auf.
  • Sinnvoll ist es auch, Ihre Versicherung telefonisch von dem Diebstahl zu unterrichten, damit Sie im Schadensfall, das heißt bei einem Unfall mit Ihrem Kennzeichen, nicht Sie den Schaden tragen müssen. 
  • Ihr nächster Weg führt zur Kfz-Zulassungsstelle, Öffnungszeiten finden Sie im Internet. 
  • Dort müssen Sie folgende Papiere vorlegen: Bescheinigung der Polizei, Personalausweis (oder Reisepass) des Fahrzeughalters, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1), Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2), Untersuchungsbericht des letzten TÜV (HU) und ASU (AU) bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind.
  • Sie erhalten nun ein neues Kennzeichen. Allerdings müssen Sie die Kosten dafür selbst tragen. Sollte allerdings der Dieb gefunden werden, können Sie die Kosten bei diesem wieder einfordern. Selbst dieser kompliziert anmutende Fall ist leicht durchzuführen, lassen Sie sich hierüber bei der Polizei informieren.
  • Ihr altes Kennzeichen wird übrigens, unabhängig ob Verlust oder Diebstahl, 5 Jahre lang gesperrt. Auf jeden Fall müssen Sie sich für einen der beiden Fälle, Diebstahl oder Verlust, vorab entscheiden.
Diese Anleitung
Leser-Tipps (2) Ihren Tipp zur Anleitung schreiben
  • Soulkeeper | 03.05.2011, 10:08

    Nachdem dieser Fall bei uns eingetreten ist, war ich für diesen Eintrag hier zunächst sehr dankbar. Allerdings nur, bis ich die Anleitung in die Tat umgesetzt habe. Hier stellte sich heraus: Sofern nur eines der beiden Kennzeichen gestohlen/verloren wurde, muß man das andere Kennzeichen mit zum Straßenverkehrsamt nehmen (ich durfte zweimal fahren). In dem Zusammenhang noch der Hinweis: Wenn der Fahrzeughalter das neue Kennzeichen nicht selbst beantragt, sollte man noch an die Vollmacht denken! Kleines Details noch zusätzlich: Nach Angaben des Straßenverkehrsamtes wird das alte Kennzeichen inzwischen 10 Jahre gesperrt.

  • Dittmar-Ilgen | 15.12.2011, 09:31

    An dieser Stelle möcht ich einmal eine Lanze für uns Autoren brechen: Solch ein Artikel kann immer nur den allgemeinen Fall wiedergeben, niemals ein individuelles Problem behandeln, auch wenn wir Autoren versuchen, alles nur Erdenkliche mit zu berücksichtigen. Insofern empfiehlt es sich - wie grundsätzlich bei allen Behördensachen - dort erst einmal anzurufen, wegen der Öffnungszeiten, wegen des indivuellen Falles. Auch Behörden handeln leicht unterschiedlich (man glaubt es kaum...) und manchmal bekommt man tatsächlich einen Termin, damit sich ein spezieller Mitarbeiter um die Sache kümmert. Dies bisschen Zeit sollte man investieren, bevor man zweimal fährt. Und das mit der Vollmacht sollte wohl auch selbstverständlich sein: Selbst bei der Post bekommt man ein Einschreiben für einen anderen doch nicht einfach so!

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