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Kein Telefonanschluss in der Wohnung - was tun?

Ohne ein Telefon geht es nicht.
Ohne ein Telefon geht es nicht.
Das ist sicher ein Schock: Man ist umgezogen und stellt fest: In der Wohnung ist kein Telefonanschluss. Das ist heutzutage zwar kaum vorstellbar, kommt jedoch vor. Blitzschnell fliegen Gedanken durch den Kopf, wie z. B.: "Der Vermieter ist doch verpflichet..., muss ich jetzt zur Telekom gehen..., ich wollte doch einen andren Anbieter... usw. Bleiben Sie ganz ruhig, Sie werden Ihren Telefonanschluss bekommen, denn so schwer ist das nicht.

Für Anbieter ist ein Telefonanschluss ist kein Problem

Vom Mietrecht her gesehen besteht kein Anspruch auf einen Telefonanschluss in ihrer Wohnung, sondern nur ein Anspruch auf einen Anschluss des Gebäudes mit einer Telekommunikationsanlage. Das kann ein Kabelanschluss oder ein einfacher Telefonkabelanschluss sein, die in der Regel bereits beim Hausbau angeschlossen worden sind und somit vorliegen.

  • Zu den Mindestanforderungen im Mietvertrag gehören sicherheitsentsprechende Strom- und Wasseranschlüsse, Wärme- und Schallschutz, funktionstüchtige Toilette, Versorgungsleitungen, Heizung, Rollos oder Fensterläden und die Genehmigung des Vermieters, einen Telefonanschluss in Ihre Wohnung legen zu lassen.
  • Lediglich bei einer zweckspezifischen Vermietung außerhalb von Wohn- oder Geschäftszwecken, die im Mietvertrag beschrieben sein muss, wie z. B. Lagerflächenvermietung, ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen Telekommunikationsanschluss in das Gebäude zu legen und diesen zu erlauben.
  • Wenn im Haus kein Anschluss an das Telekommunikationssystem gegeben ist, ist der Vermieter nach laufender Rechtsprechung (BVerfG NJW 1994, 1147, 1148 m. W. N.) verpflichtet, Ihnen zu erlauben, einen Telekommunikationsanschluss ins Haus legen zu lassen, selbst wenn dadurch die Bausubstanz angegriffen werden muss.

Wer sorgt für einen Telekommunikationsanschluss in der Wohnung?

Grundsätzlich kann jeder Elektriker vom Telekommunikationsverteiler im Haus die notwendigen, elektrischen Leitungen zur Wohnung verlegen. Das ist in der Regel günstiger als durch einen Telekommunikationsanbieter.

  • Wenn Ihr beauftragter Elektriker Ihre Wohnung nun an den Telekommunikationsverteiler des Gebäudes angeschlossen hat, müssen die Leitungen natürlich noch frei geschaltet werden.
  • Es gibt natürlich unzählige Telekommunikationsanbieter, die mit den vorteilhaftesten Preisen winken. Jedoch muss man wissen, das seit der Aufhebung des Telekommonopols zwar der Markt eröffnet worden ist, jedoch die Leitungen zum größten Teil noch der Telekom gehören.
  • Für andere Anbieter bedeutet das eine ständige Verhandlung um die Kabelanmietung mit der Telekom, um ihre Kunden versorgen zu können.
  • Problematisch wird es, wenn Sie ein komplettes Erdkabel zum Haus legen lassen müssen, denn dann werden Sie in der Regel auf die Telekom angewiesen sein. Kaum ein anderer Anbieter, außer den Kabelanbietern, würde diese Aufgabe übernehmen.
  • In dem Fall, dass Sie ein Erdkabel zum Haus legen lassen müssen, wäre jedoch zu überlegen, ob es sinnvoller ist, einen Telefonanschluss durch die Kabelanbieter, Unitymedia, Kabel Deutschland, Kabel BW, die sich ursprünglich durch die Verkabelung der Fernsehsender bekannt gemacht und inzwischen ihre Angebote erweitert haben
  • In beiden Fällen, also in dem Fall, dass die Telekom oder einer der Kabelanbieter beauftragt werden muss, können Sie natürlich die notwendigen Erdarbeiten selber durchführen, um so die Kosten geringer zu halten.
  • Erkundigen Sie sich, welcher Anbieter in Ihrer Gegend zuständig ist: In NRW und Hessen ist es Unitymedia und in Baden-Württemberg ist Kabel BW zuständig. Der größte Anbieter ist Kabel Deutschland, der für Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenbeck-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zuständig ist.
  • Im günstigeren Fall, wenn sich nämlich der Telekommunikationsverteiler bereits im Haus befindet, reicht es völlig aus, dass Sie sich, nachdem die elektrische Verbindung vom Verteiler zu Ihrer Wohnung gelegt ist, einen Telekommunikationsanbieter Ihrer Wahl aussuchen und beauftragen.
  • Die Kosten für die Gebühren eines Telefonanschlusses sowie Ihre privaten Folgegebühren durch Nutzung, werden Sie aber selber tragen müssen. Bis Sie den Telefonanschluss in Ihrer Wohnung haben, gilt es, sich durch einen Dschungel an Angeboten durchzuarbeiten.
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