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Kausalitätsprinzip anschaulich erklärt

Physikalische Gesetze unterliegen einer Kausalität.
Physikalische Gesetze unterliegen einer Kausalität.
Das Kausalitätsprinzip ist nicht nur ein Begriff der Physik, sondern auch der Philosophie und z.B. in Österreich auch des Rechtssystems. Doch was hat es damit überhaupt auf sich?

Zum Begriff des Kausalitätsprinzips

  • Der Begriff der Kausalität bedeutet übersetzt "Ursache". Im komplexen Zusammenhang geht eine Ursache dabei auch immer mit einer Wirkung einher. Das Zusammenspiel dieser Begriffe ist dabei das Kausalitätsprinzip.
  • Es wird also auf eine Abfolge von Ereignissen Bezug genommen. Diese Abfolge kann - schematisch gesehen - auf einzelne Bereiche oder aber im komplexen und ggf. über das Weltliche hinausgehenden Zusammenhang gesehen werden.
  • Das heißt im Folgenden, dass die Prinzipien der Kausalität von mehreren Wissenschaften in unterschiedlicher Ausprägung genutzt werden. In all jenen unterschiedlichen Ausprägungen spielt die Ursache seitens eines physikalischen Zufalls, einer chemischen Bedingung oder aber einer rationalen Erkenntnis ebenfalls eine wesentliche Rolle.

Die Ausprägungen der Kausalität

Wie erwähnt, kann das Kausalitätsprinzip in mehreren Ausprägungen vorkommen. Ihnen allen liegt dabei der Begriff der Kausalität zugrunde - also einer Beziehung von Ursache und Wirkung.

  • Als Erstes stellt sich dabei die (österreichische) Rechtslehre dar. Hierbei wird einerseits die Wirtschaftlichkeit von (Rechts-) Geschäften zugrunde gelegt, wobei abstrakte Geschäfte ausgeschlossen werden. Es muss also ein Sinn existieren, der ein Geschäft positiv effizient macht, und es kann kein abstraktes Geschäft gültig sein, während ein Kausalgeschäft gleichzeitig ungültig ist. Diese Geschäfte sind also zusammen zu betrachten. Andererseits ist jedoch auch das Strafrecht in diesem Sinne zu verstehen, als das jeder Tat eine Ursache vorausgeht. Dies leitet, neben speziellen juristischen Definierungen, auch zur Philosophie über, da z. B. eine bestimmte vorherige Verpflichtung als Ursache unumgänglich zu einer Wirkung führen könnte.
  • Rein philosophisch stellt sich eine Ursache-Wirkung-Beziehung weiterhin ein, wenn nach Ursprüngen gefragt wird. Diese metaphysischen Herangehensweisen sind dabei bereits seit dem alten Griechenland überliefert und stellen einen wesentlichen Aspekt der Wissenschafts- bzw. Erkenntnistheorie dar. Im Rahmen derartiger Diskussionen werden dabei vor allem unterschiedliche mögliche Beziehungen für eine Wirkung und deren Ursache in Betracht gezogen. Als Beispiel kann hier die Frage nach dem Ursprungspunkt der Entstehung von allen Dingen stehen oder aber im Hinblick auf die Erfahrung gesehen werden, wie von Kant definiert. Dabei wird bei einem jeden Begriff die kausale Beziehung zu einer Vorerfahrung vorausgesetzt.
  • In der Physik hat das Kausalitätsprinzip eine ähnliche Rolle. Hierbei werden jedoch vor allem Vorgänge in Betracht gezogen, die sich messen und wenigstens theoretisch erklären lassen können. Im Sinne einer Relation von Ursache und Wirkung heißt dies auch, dass physikalisch keine metaphysischen Zusammenhänge auseinandergenommen werden sollen, sondern nur bestimmte Abschnitte. So ist der Grund für verdampfendes Wasser eine Erhitzung eben jenes Wassers. Es wird seitens der Physik jedoch nicht gleichzeitig gefragt, was der Grund für z. B. das Wasser oder die Wärme ist. Dies geschieht physikalisch indes über einen separaten Schritt, welcher seinerseits messbar gemacht und somit verifiziert werden muss.
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