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Kaufvertrag über Inventar – so halten sie die Kaufnebenkosten niedrig

Weisen Sie das Inventar detailliert im Kaufvertrag aus.
Weisen Sie das Inventar detailliert im Kaufvertrag aus. © Rainer_Sturm / Pixelio
Ob Einbauküche oder Wohnzimmergarnitur, wenn Sie eine gebrauchte Immobilie mit zugehörigem Inventar kaufen, sollten Sie daran denken, dass der im Kaufvertrag genannte Preis sich auf die anfallende Grunderwerbsteuer und weitere Nebenkosten auswirken kann. Senken Sie die Kosten mit einer durchdachten Vertragsgestaltung!

Inventarpreis im Kaufvertrag gesondert ausweisen

  • Zum Inventar zählen alle Einrichtungsgegenstände, die keine festen Bestandteile der Bausubstanz sind. Alle Stücke, die sich unproblematisch entfernen lassen, wie Möbel oder Küchengeräte, gelten also als Inventar. Dagegen bildet zum Beispiel ein fest eingemauerter Kaminofen einen Bestandteil der Immobilie.
  • Der Kaufpreis, den Sie für Inventar entrichten, unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer. Um diesen Steuervorteil ausnutzen zu können, müssen Sie dem Finanzamt gegenüber belegen, welcher Anteil auf das Inventar entfällt. Daher sollten Sie den vereinbarten Preis ausdrücklich schriftlich fixieren.
  • Sie können darüber entweder einen Absatz in den notariellen Immobilienkaufvertrag aufnehmen oder neben dem notariellen Kaufvertrag einen zusätzlichen privatschriftlichen Vertrag über die Inventargegenstände abschließen. Im Hinblick auf die Notarkosten und auch eventuelle Maklerprovisionen empfiehlt es sich zumeist, die Regelungen über das Inventar nur privatschriftlich aufzusetzen.
  • Führen Sie alle Gegenstände einzeln auf und bezeichnen Sie möglichst jede Kaufsache mit einem gesonderten Preis. Lassen Sie sich bei dieser Gelegenheit am besten alle noch vorhandenen Originalbelege, wie Kaufquittungen nebst Garantiescheinen, aushändigen.


Risiken und Nachteile des verringerten Immobilienpreises

  • In Ihrem Interesse sollten Sie natürlich keinen zu niedrigen Wert ansetzen, sondern den tatsächlich vereinbarten Preis im Kaufvertrag angeben. Falls Sie allerdings einen zu hohen Preis ausweisen, könnte das Finanzamt misstrauisch werden. Einige Makler empfehlen, nicht über 8 % des Immobilienkaufpreises anzusetzen, andere sehen bis zur Höhe von 18 % keine Probleme. Je nach Art und Zustand des Inventars können aber auch diese Werte im Einzelfall erheblich zu hoch gegriffen sein. Achten Sie unbedingt darauf, einen nachvollziehbaren Betrag zu beziffern, den Sie möglichst anhand der Originalkaufbelege glaubhaft machen können.
  • Bedenken Sie schließlich, dass die Herabsetzung des Immobilienkaufpreises auch Nachteile für Sie bergen kann. Denn über die Höhe des Inventarpreises erhalten Sie zum Beispiel keine Eigenheimzulage. Außerdem kann sich der verminderte Kaufpreis ungünstig auswirken, wenn Sie die Immobilie beleihen möchten und dafür deren Wert zugrunde gelegt wird.

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