- 01.02.2012 Olaf Krüger
Diese Reihenfolge muss beim Kassiervorgang beachtet werden
Der Kunde steht vor Ihrer Kasse, hat seine Waren, die er zu kaufen beabsichtigt, auf das Förderband bzw. den Tresen gelegt und möchte nun bezahlen.
- Sie überprüfen, ob Sie alle zu kassierenden Posten mit den korrekten Beträgen in die Kasse eingegeben bzw. eingescannt oder mit dem Handgerät eingelesen haben. Sie haben auch z. B. eventuell vorgelegte Flaschenpfandgutschriften berücksichtigt.
- Nun bedienen Sie erst einmal die Funktion zur Anzeige für die Zwischensumme, falls dem Kunden noch kurzfristig etwas einfällt, was er noch haben will, wie etwa Ware aus dem Kassenbereich. Die Zwischensumme können Sie zwischendurch auf Bitte des Kunden abfragen, wenn dieser sich vielleicht nicht sicher ist, ob er genügend Geld dabei hat.
- Wenn die Kasseneingabe abgeschlossen werden kann, drücken Sie auf 'Endsumme' bzw. 'Endbetrag'. Die Endsumme sollte nun auf der Anzeige der Kasse erscheinen. Der aktuelle Zahlbetrag ist auf modernen Kassen bereits addiert und abzulesen.
- Teilen Sie dem Kunden klar und verständlich den zu bezahlenden Endbetrag mündlich mit, obwohl die Summe auch auf einem für den Kunden sichtbaren Display erscheint.
- Wenn bei Ihnen die Bezahlung auch mit EC- oder Kreditkarte möglich ist, fragen Sie nach, auf welche Weise der Käufer bezahlen möchte.
- Bei Barzahlung wird Ihnen der Kunde nun sein Geld aushändigen.
- Sie tippen den empfangenen Betrag in die Kasse ein und diese zeigt nach dem Speichern den Wechselgeldbetrag an, der dem Kunden noch zurückzugeben ist.
- Erst jetzt sollte sich die Geldlade der Kasse öffnen lassen. Das geschieht bei neuen Kassen in der Regel aus Sicherheitsgründen nur nach bestimmter Tasteneingabe automatisch.
- Das dem Kunden noch herauszugebende Geld ist, trotz der Rückgabenanzeige, ab dem Zahlbetrag aufwärts bis zum Wert des vom Kunden erhaltenen Geldscheins herauszuzählen. Dessen Geld ist noch nicht in der Geldlade.
- Vergewissern Sie sich, dass die Wechselgeldrückgabe korrekt erfolgt ist.
- Wenn mit Karte bezahlt werden soll, geben Sie diese Funktion über die entsprechende Eingabe in die Kasse frei. Der Kunde führt seine EC-Karte in das Lesegerät ein und wenn erforderlich seine PIN mit Bestätigung. Wenn der Zahlvorgang erfolgreich abgeschlossen ist, öffnet sich die Geldlade. Der Kassenbeleg wird in zwei Ausfertigungen herausgelassen, eine für den Kunden und eine mit Unterschrift des Kunden für Sie zur Verwahrung in der Kasse, die Sie später bei der Abrechnung brauchen.
- Nun können Sie das Geld des Kunden in der Lade verstauen. Der Kassiervorgang ist abgeschlossen und Sie schließen die Kassenlade vollständig. Zudem wäre die Kasse ohne ordentliches Schließen ohnehin nicht für den nächsten Kunden bereit.
Damit sind alle Vorgänge in der richtigen Reihenfolge abgeschlossen.
Was noch beim Kassiervorgang sehr wichtig ist
- Zählen Sie sofort das Geld nach, wenn der Kunde die Summe passend hat. Kleine Beträge hinter dem Komma werden gern passend oder aufgerundet mit ausgehändigt, um nicht so viel Kleingeld zurückzubekommen und auch den Geldbeutel zu 'erleichtern'. Das müssen Sie vom Betrag abziehen und auf den Rest herausgeben.
- Legen Sie das Geld des Kunden nie sofort nach Erhalt in die Lade, sondern stecken Sie es für Sie und den Kunden sichtbar in die dafür vorgesehene Klemme an der Kasse oder legen es auf die Ablage vor Ihnen, um Missverständnissen und Reklamationen wegen der Menge des Geldes, das Ihnen der Käufer gegeben hat, vorab zu begegnen. Es kommt durchaus vor, dass behauptet wird, Ihnen 50 Euro übergegeben zu haben, Sie aber nur auf z. B. 20 oder 30 Euro herausgegeben haben.
- Wenn es dennoch wegen des Geldes zu Unstimmigkeiten kommt und Ihnen vom Kunden vorgeworfen wird, zu seinem Nachteil herausgegeben zu haben, ist in der Regel ein Kassensturz vorgesehen. Hierbei bitten Sie die noch anstehenden Kunden, auf die weiteren geöffneten Kassen auszuweichen und rufen Ihren zuständigen Vorgesetzten herbei. Diese Möglichkeit dient dazu, den Makel der Beschuldigung auszuräumen und den Käufer des eventuell vorsätzlich versuchten Betruges zu überführen. Letzteres führt meist zu einem auch polizeilichen Hausverbot für den Kunden.
- Ist jedoch tatsächlich ein Irrtum oder Versehen aufgetreten, dann ist dem Kunden eine Entschuldigung auszusprechen.
Wenn sie all diese Punkte und die Reihenfolge des Kassiervorgangs beachten, sollte es ein Leichtes sein, Ihren Aufgabenbereich an einer Kasse für den Kunden und Sie korrekt und im Sinne des Betriebes zur vollsten Zufriedenheit und problemlos zu meistern. Schließlich geht es auch um den Aufbau und Erhalt Ihres guten Rufes als Mitarbeiter und somit letztlich um den Ihres Geschäfts oder Arbeitgebers.