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Kapitalertragsteuer mit der Steuererklärung zurückholen - so geht's

Jeder Gewinn muss versteuert werden.
Jeder Gewinn muss versteuert werden. © Benjamin_Thorn / Pixelio
Kapitalertragsteuer wird bei jeder Zins- oder Dividendenauszahlung fällig, zumindest dann, wenn Sie über den Sparerfreibetrag kommen. Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer zu viel Steuern gezahlt haben, dann können Sie diese anhand einer Steuererklärung zurückholen.

Was Sie benötigen:

  • Einkommenssteuererklärungsformular

Wann Kapitalertragsteuer anfällt

Das Steuerrecht ist relativ kompliziert. Aus diesem Grund gibt es auch bei der Kapitalertragsteuer Ausnahmen, aber generell können die folgenden Aussagen getroffen werden:

  • Jeder unbeschränkt Steuerpflichtige muss Kapitalertragsteuer zahlen, wenn er Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienhandel erhält.
  • Diese Steuerart wird an der Quelle abgezogen. Dies bedeutet, dass jedes Institut, das die Zinsen oder ähnliches ausbezahlt, die Steuer erheben und an das entsprechende Finanzamt abführen muss.
  • Um das Steuerrecht zu vereinfachen, wurde die Kapitalertragsteuer für alle auf einen bestimmten Prozentsatz festgesetzt. Im Detail bedeutet dies, dass der Prozentsatz der Kapitalertragssteuer über Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz liegen kann.
  • Sie können für die Abgeltungssteuer einen Freistellungsauftrag einreichen, da Sie pro Jahr einen gesetzlich definierten Freibetrag besitzen.

Wann eine Steuererklärung sinnvoll ist

Sie können Kapitalertragsteuer anhand einer Steuererklärung zurückerhalten, wenn Sie entweder keinen oder einen zu niedrig angesetzten Freistellungsauftrag abgegeben haben oder wenn Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz unter dem Prozentsatz der Abgeltungssteuer liegt. Dann müssen Sie wie folgt vorgehen:

  • Sie müssen zusätzlich zum Mantelbogen und weiteren notwendigen Steuerformularen das Formular "Einkünfte aus Kapitalvermögen" ausfüllen.
  • In dieses Formular tragen Sie sowohl die bezahlte Kapitalertragsteuer ein als auch den in Anspruch genommenen Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag).
  • Als Beweis fügen Sie der Steuererklärung Kopien der erhaltenen Steuerbescheinigungen bei (diese werden von jedem Anlageinstitut am Anfang jedes Kalenderjahres versandt).
  • Nun müssen Sie noch auf der zweiten Seite vom Mantelbogen ankreuzen, dass Sie als Anlage das Formular für die Kapitalerträge mitschicken.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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