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Käufer bei eBay negativ bewerten – so geht’s

Negative eBay-Bewertung sollte gut überlegt sein
Negative eBay-Bewertung sollte gut überlegt sein © Norbert Leipold / Pixelio
Haben Sie einige Auktionen bei eBay eingestellt und nun sind Sie mit einen Käufer unzufrieden? Was tun, wenn der Handelspartner sich nicht an die Regeln hält? Wenn Sie völlig unzufrieden sind, können Sie Ihrer Käufer negativ bewerten.

Das Portal eBay ist nach wie vor eine beliebte Plattform, um Dinge zu ersteigern und auch um solche zu verkaufen. Manches, was für den einen wertlos ist, sammelt gerade der andere. Wenn Sie selbst etwas verkauft haben und Sie vom Käufer enttäuscht wurden, können Sie diesen negativ bewerten. So gehen Sie vor.

Einen Kunden negativ bewerten

  • Wenn Sie sehr verärgert sind, ist das vielleicht nicht die richtige Stimmung, um eine Bewertung bei eBay abzugeben. Zu schnell kommt es vor, dass man den falschen Ton erwischt. Beleidigende oder verletzende Bewertungen werfen auch auf den ein schlechtes Licht, der sie abgibt. Überschlafen Sie Ihr Vorhaben für die negative Bewertung also erst einmal eine Nacht.
  • Bei Unstimmigkeiten mit einem Käufer nehmen Sie zunächst Kontakt zu diesem auf. Das Menü „Mein eBay“ ist recht übersichtlich gestaltet. Bei der entsprechenden Auktion finden Sie rechts einen Link „Käufer kontaktieren“.
  • Schildern Sie Ihrem Käufer Ihr Anliegen in sachlichem Ton. Hat er vergessen den Kaufbetrag zu überweisen? Hat er Ihr Angebot falsch verstanden und erwartet nun etwas anderes, als Sie angeboten haben? In jedem Fall ist eine direkte Kontaktaufnahme der erste Schritt bei Unstimmigkeiten.
  • Wenn das nicht fruchtet, geben Sie eine sachliche, kurze Bewertung ab, die für andere eBay-Mitglieder nachvollziehbar ist. Gerade eine negative Bewertung sollte gut begründet sein.
  • Es ist wichtig jede Transaktion mit einer Bewertung abzuschließen, da das Bewertungsprofil eines …

Unzufrieden mit Käufer auf eBay

  • Eine negative Bewertung ist sowohl für Käufer als auch für Verkäufer sehr unschön. Viele eBay-Mitglieder schauen nach den Bewertungen, um zu sehen, mit wem sie es zu tun haben.
  • Nicht immer ist es notwendig, gleich negativ zu bewerten. Andererseits wollen Sie vielleicht mit Ihrer negativen Bewertung andere eBay-Mitglieder warnen? Wenn Sie einen Fall haben, der völlig unbefriedigend ist, bewerten Sie ruhig auch so. Aber immer sachlich und gut begründet.
  • Mit der Bewertung allein ist Ihre Unstimmigkeit leider nicht behoben. Rechts oben auf der Webseite von eBay finden Sie einen Link „Kundenservice“. Dort wiederum können Sie „Problem klären“ auswählen. Hier bietet Ihnen eBay die Möglichkeit, ein Problem zu melden. Das gilt für Käufer und auch für Verkäufer.
  • Eine abgegebene Bewertung kann unter Umständen auch noch einmal verändert werden. Auch hier finden Sie im Bereich „Kundenservice“ die Hinweise, wie das möglich ist. Leider sind die Varianten sehr verschieden. Lesen Sie sich durch, was Sie in Ihrem persönlichen Fall tun können.
  • Wenn Sie selbst eine negative Bewertung erhalten haben, die Sie als unrecht betrachten, können Sie beantragen, dass Ihr Handelspartner diese noch einmal überarbeitet oder dass diese Bewertung gelöscht wird.
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