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JVA-Beamter werden - Voraussetzungen

Für die Ausbildung zum JVA-Beamten bestehen unterschiedliche Voraussetzungen.
Für die Ausbildung zum JVA-Beamten bestehen unterschiedliche Voraussetzungen.
Wer als Beamter in einer JVA arbeiten möchte, muss unterschiedliche Bedingungen erfüllen. Je nachdem, ob er im mittleren oder gehobenen Dienst tätig werden möchte, ist ein bestimmter Bildungsabschluss erforderlich, an den sich eine Ausbildung oder ein Studium anschließt.

Als Beamter im Justizvollzugsdienst arbeiten  

Wer eine Beamtenausbildung anstrebt, kann sich unter anderem zum Beamten im Justizvollzugsdienst ausbilden lassen. Je nach Schul- und Ausbildung eröffnet sich später eine Tätigkeit als JVA-Beamter im mittleren oder im gehobenen Dienst.

  • Ein Beamter im mittleren Justizvollzugsdienst kann in der Verwaltung einer JVA arbeiten, wo er Sachbearbeiteraufgaben übernimmt, also beispielsweise die Akten der Gefangenen führt, er kann in der Beaufsichtigung der Häftlinge tätig sein oder bei der Resozialisierung der Gefangenen mitarbeiten. Ebenfalls möglich ist eine Tätigkeit in den Werkstätten, wo er die Gefangenen anleitet oder im Sanitätsdienst. In der Regel tragen Beamte im mittleren Justizvollzugsdienst eine Uniform.
  • Beamte im gehobenen Justizvollzugsdienst können beispielsweise eine  Abteilung in der JVA leiten, zum Beispiel den Personalbereich, wo sie unter anderem die Dienstpläne erstellen oder die Wirtschaftsverwaltung, wo sie etwa dafür verantwortlich sind, dass die Versorgung der Anstalt sichergestellt ist. Auch andere gehobene Verwaltungstätigkeiten können sie übernehmen.  

Voraussetzungen für die Tätigkeit in einer JVA

Je nachdem, ob Sie als Beamter im mittleren oder im gehobenen Justizvollzugsdienst arbeiten wollen, sind die Voraussetzungen unterschiedlich.

  • Wollen Sie im mittleren Justizvollzugsdienst arbeiten, brauchen Sie in der Regel einen mittleren Bildungsabschluss oder einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene anerkannte Berufsausbildung. Für den Sanitätsdienst ist eine abgeschlossene Krankenpflege-Ausbildung erforderlich, für den Werkdienst eine handwerkliche oder Facharbeiterausbildung, teilweise wird auch ein Meisterbrief verlangt. Die Ausbildung, der sogenannte Vorbereitungsdienst, dauert zwei Jahre und findet an Justizvollzugsschulen statt, die praktischen Abschnitte in Justizvollzugsanstalten.
  • Für den gehobenen Dienst ist das Abitur oder Fachabitur erforderlich. Die Ausbildung findet in Form eines drei Jahre dauernden Studiums an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung, für die die Bundesländer zuständig sind, statt. Die praktischen Abschnitte finden ebenfalls in den JVAs oder in der Justizverwaltung statt.   
  • Neben den formalen Voraussetzungen ist es wichtig, dass Sie psychisch belastbar, konfliktfähig und in jeder Situation beherrscht sind. Außerdem müssen Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. In einzelnen Bundesländern bestehen auch Regelungen hinsichtlich des Höchst- und Mindestalters.

Je nachdem, ob Sie die mittlere oder die gehobene Laufbahn einschlagen wollen, unterscheiden sich also die Voraussetzungen.

helpster.de Autor:in
Anna Adamsberg
Anna Adamsberg Als Lokaljournalistin mit einem tiefen Interesse an Büchern und Literaturwissenschaft widmet sich Anna gerne Themen rund um Schule, Kultur sowie Hobby & Freizeit
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