Mithilfe eines Jugendschutzformulars übertragen Sie für einen bestimmten Zeitraum und für eine bestimmte Veranstaltung Ihre Erziehungsaufgaben auf eine Begleitperson Ihres Kindes.
- 23.01.2012 Sarah Habeck
Was Sie benötigen
Das schaffen Sie mit Links
Wozu man ein Jugendschutzformular braucht
- Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich ohne erziehungsberechtigte Begleitung lediglich bis 24 Uhr in Bars, Discos oder Kinos aufhalten. Möchten Sie Ihrem Kind jedoch die Möglichkeit eines längeren Besuchs geben, ohne dabei selbst als Aufpasser mitkommen zu müssen, ist ein Jugendschutzformular die Lösung.
- Hierbei wird Ihre Aufsichtspflicht für eine begrenzte Zeitspanne und eine spezielle Veranstaltung (zum Beispiel Besuch eines bestimmten Kinofilms oder einer bestimmten Diskothek) an eine Begleitperson übertragen.
- Die Begleitperson muss dafür mindestens 18 Jahre alt sein. Sie trägt in diesem Fall die volle Verantwortung für das Verhalten des Jugendlichen und kann sogar rechtlich belangt werden.
Inhalt des Jugendschutzformulars
- Unbedingt müssen in dem Jugendschutzformular die jeweiligen Namen, Adressen und Geburtsdaten des Minderjährigen, mindestens eines Erziehungsberechtigten und der Person, auf welche die Verantwortung übertragen wird, verzeichnet sein.
- Zudem sollten auch die Mobiltelefonnummern aller Beteiligten aufgeführt werden, um dem Veranstalter im Bedarfsfall eine schnelle Erreichbarkeit zu gewähren.
- Textlich wird festgehalten, dass Sie der Begleitperson, die vertrauensvoll und mit erzieherischen Kompetenzen ausgestattet ist, die Verantwortung für Ihr Kind übertragen. Die Begleitperson sollte zusätzlich bestätigen, dass sie sich darum kümmert, dass dem Jugendschutzgesetz (vor allem in Sachen Alkoholkonsum und Rauchen) Sorge getragen wird.
- Es muss auch klargemacht werden, um welche Veranstaltung (Name des Filmes, des Clubs, etc.) und welchen Zeitraum es sich handelt (exaktes Datum und Zeitspanne des erlaubten Besuchs).
- Das aktuelle Datum der Ausstellung sowie die Unterschrift aller Beteiligten gehört an das Ende des Jugendschutzformulars.
- Erwähnen Sie unterhalb der Unterschriften zudem, dass Sie sich klar darüber sind, dass die Fälschung dieser oder der Versuch hierzu eine Straftat nach §267 StGB darstellen und als solche geahndet werden können.
- Heften Sie auch eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises an das Schreiben an.