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Jochen Schweizer: Gutschein abgelaufen - wann er verlängert wird

Ein Erlebnisgutschein von Jochen Schweizer gilt drei Jahre.
Ein Erlebnisgutschein von Jochen Schweizer gilt drei Jahre. © Jörg_Sabel / Pixelio
Wer vom Partner, einem lieben Familienangehörigen oder einem guten Freund einen Gutschein des Unternehmens Jochen Schweizer für ein besonderes Erlebnis geschenkt bekommen hat, hat recht viel Zeit, um sein Geschenk einzulösen. Einen Gutschein, der abgelaufen ist zu verlängern, geht normalerweise nicht, nur in Ausnahmefällen ist dies möglich.

Die Firma Jochen Schweizer

Die Jochen Schweizer GmbH mit Sitz in München ist eine von dem ehemaligen Stuntman Jochen Schweizer gegründete Unternehmensgruppe, zu der auch das Erlebnisgeschenkportal gehört.

  • Die Erlebnisangebote von Jochen Schweizer bestehen aus Gutscheinen in den verschiedensten Bereichen, beispielsweise Fliegen und Fallen, Essen und Trinken oder Kunst, Kultur und Lifestyle.  Verschenken kann man unter anderem einen Fallschirmsprung, eine Ballonfahrt, ein Krimidiner, diverse Kochkurse, darunter einen ayurvedischen und einen Insekten-Kochkurs, einen Jodelkurs, einen Bildhauerworkshop oder einen Uhrmacherkurs.
  • Die Gutscheine zeigen ein Bild des Erlebnisses sowie eine kurze Beschreibung, der Wert des Geschenks ist nicht ersichtlich.
  • Haben Sie einen Jochen-Schweizer-Gutschein bekommen, müssen Sie sich mit dem Einlösen nicht beeilen. Der Gutschein gilt vom Tag des Kaufs an drei Jahre, und zwar bis zum jeweiligen Jahresende. Das heißt, wenn Ihr Gutschein im März 2012 ausgestellt wurde, ist er bis 31. Dezember 2015 gültig. Sie sind innerhalb dieser Frist sowohl in der Auswahl des Tages als auch jener des Ortes frei. Beides können Sie mit dem jeweiligen Veranstalter vereinbaren. Auch ein Umtausch in ein anderes Erlebnis ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Wenn Sie Ihren vereinbarten Termin nicht einhalten können, müssen Sie rechtzeitig mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen.
  • Angaben über den Veranstalter des Erlebnisses, das Sie geschenkt bekommen haben, erhalten Sie auf der Internetseite des Unternehmens. Dort können Sie den Gutscheincode eingeben und erhalten dann nähere Informationen. Auf diese Weise können Sie den Gutschein auch einlösen. Eine weitere Einlösemöglichkeit besteht per Telefon unter der Nummer 089/70 80 90 90 oder indem Sie den Code des Gutscheins per E-Mail an das Unternehmen schicken. 

Wenn der Gutschein abgelaufen ist

Innerhalb der drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde, sollten Sie Ihr Geschenk einlösen.

  • Ist die vom Gesetzgeber vorgeschriebene recht großzügige Einlösefrist von drei Jahren abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Wenn Sie die Einlösung schon länger hinausgezögert haben und dann absehen können, dass es Ihnen nicht möglich ist, den Gutschein selbst einzulösen, bevor er abgelaufen ist, können Sie ihn jedoch an einen Verwandten, Bekannten oder Freund weitergeben, denn er ist übertragbar.
  • Eine Ausnahme ist gegeben, wenn der Veranstalter einen Termin, den Sie bereits vereinbart haben und der kurz vor dem Ablaufdatum liegt, absagen muss. Können Sie dann den Termin nicht mehr wahrnehmen, bevor der Gutschein abgelaufen ist, wird er kostenlos verlängert. Über den Ablauf dieser Frist hinaus kann er jedoch kein zweites Mal verlängert werden.
  • Eine Verlängerung über die vom Gesetzgeber vorgegebene Einlösefrist von drei Jahren hinaus, sehen die AGB des Unternehmens nicht vor. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch in einem solchen Fall immer,  Kontakt zu einem Unternehmen aufzunehmen, manchmal kommt einem dieses auch aus Kulanzgründen entgegen.

Einen abgelaufenen Gutschein zu verlängern, ist also normalerweise nicht möglich, es sei denn, das Unternehmen gibt sich ausnahmsweise kulant.

helpster.de Autor:in
Anna Adamsberg
Anna Adamsberg Als Lokaljournalistin mit einem tiefen Interesse an Büchern und Literaturwissenschaft widmet sich Anna gerne Themen rund um Schule, Kultur sowie Hobby & Freizeit
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