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Italien - Jugendschutzgesetz

Der Jugendschutz in Italien ist lockerer als in Deutschland.
Der Jugendschutz in Italien ist lockerer als in Deutschland.
Wenn Sie Ihr heranwachsendes Kind nach Italien reisen lassen, muss es sich an die örtlichen Jugendschutzgesetze halten. Es gelten dann die italienischen Richtlinien darüber, wie lange sich Jugendliche und Heranwachsende in Gaststätten aufhalten, Diskotheken besuchen, rauchen und Alkohol trinken dürfen.

Diese Altersgrenzen gelten nach dem Jugendschutzgesetz in Italien

  • Der Jugendschutz in Italien gilt grundsätzlich für Personen, die noch nicht volljährig sein. Die Grenze ist hier genauso wie in Deutschland mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres festgelegt. Darüber hinaus sind gesetzlich keine Altersgrenzen legaldefiniert.
  • Eine Orientierung bieten allerdings die Altersgrenzen der Schullaufbahn. Nach der Schullaufbahn spricht man von Kindern (italienisch: Bambini) beginnend von der Geburt bis zum Alter von 10 Jahren. Darauf folgt die Phase der Prä-Adoleszenz von 11 Jahren bis zu 13 Jahren. Erst ab 14 Jahren tritt die Jugendlichkeit ein.
  • Das Jugendschutzgesetz definiert leider nicht, was Minderjährige (italienisch: fanciullo) sind und welche Altersgrenzen dafür vorgesehen sind. Trotzdem werden deren Rechtsfähigkeit und eingeschränkte Geschäftsfähigkeit gesetzlich festgelegt. Rechtsfähig sind Sie dort ab dem Zeitpunkt der Geburt und voll geschäftsfähig ab dem 18. Lebensjahr.
  • Es wird nur eine deutliche Differenzierung zwischen Kindern und Jugendlichen getroffen, wenn gesetzlich der Arbeitsschutz geregelt wird. Hier gilt man als Kind, wenn man noch keine 15 Jahre alt ist und als Jugendlicher zwischen 15 und 18 Jahren. Die Schulpflicht endet auch, wenn man 15 Jahre alt ist. Dies ist in dem Gesetz Nr. 977/67 normiert.

Der Besuch von Gaststätten und Diskotheken in Italien

  • In Italien sind die öffentlichen Lokale verpflichtet, an ihren Eingangstüren ein Schild anzubringen, das sichtbar macht, ob es den Minderjährigen untersagt ist einzutreten. Eine Altersgrenze muss nach dem Jugendschutzgesetz dann auch auf dem Verbotsschild angegeben werden. Jugendliche dürfen nicht in Strip-Clubs und Bordelle gehen, wenn sie noch nicht 16 Jahre alt sind. Dies wird am Eingang ausdrücklich untersagt.
  • Darüber hinaus gibt es keine Verbote und Vorschriften über den Aufenthalt in Gaststätten von Jugendlichen in Begleitung der Eltern. Heranwachsende, Personen, die ab 16 Jahre alt sind, dürfen sich ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten in Fastfood-Restaurants, Kneipen, Cafés und Lokalen und auch in Nacktclubs aufhalten. Dasselbe gilt für Tanzveranstaltungen und Diskotheken.

Regeln für Jugendliche, die Alkohol trinken und rauchen

  • Jugendliche dürfen in Italien schon früher Alkohol trinken und in der Öffentlichkeit rauchen als es in Deutschland der Fall ist. Die Jugendschutzgesetze sehen dies ausdrücklich in Artikel 689 im Zivilgesetzbuch und im Artikel 24 der Königlichen Verordnung Nr. 2316 vor.
  • Demnach dürfen nur Personen, die jünger als 16 Jahre alt sind, keine alkoholhaltigen Getränke kaufen. Ab 16 Jahren ist dies gestattet.
  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen auch nicht in der Öffentlichkeit rauchen. Danach ist es gestattet.
  • In öffentlichen Räumen gilt ein striktes Rauchverbot. Dies gilt jedoch nicht nur für Heranwachsende, sondern für alle Personen in jedem Alter.
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