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Ist Hundesteuer absetzbar? - Das sollten Sie wissen

Die Hundesteuer kann absetzbar sein.
Die Hundesteuer kann absetzbar sein.
Viele Hundehalter wissen nicht, ob Sie die Kosten, die auf einen zukommen, wenn man einen Hund hält, von der Steuer absetzen können. Sie sollten wissen, dass nicht jeder die Hundesteuer oder die Hundehaftpflichtversicherung absetzen kann. Beachten Sie hierzu einige Unterschiede und erfahren Sie, was absetzbar ist und was nicht.

Auf einen Hundehalter kommen einige Kosten zu. Sie müssen mindestens die Hundesteuer bezahlen. Wer sich dagegen noch gegen Schäden absichern will, die der Hund verursachen könnte, sollte eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. Ob diese Kosten von der Steuer absetzbar sind, erfahren Sie im Folgenden.

Voraussetzungen, unter denen die Hundesteuer absetzbar ist

  • Zuerst müssen Sie wissen, dass jeder Hundehalter die Hundesteuer zahlen muss. Sie müssen für jeden einzelnen Hund, den Sie besitzen, beim Finanzamt Hundesteuer zahlen.
  • Wichtig ist auch, dass Privatpersonen die Hundesteuer grundsätzlich nicht von der Steuer absetzen können. Dies sind dann private Ausgaben, die nicht absetzbar sind.
  • Wer seinen Hund hingegen nicht nur privat hält, sondern auch aus beruflichen Gründen, der kann die Hundesteuer absetzen. Hierzu sollten Sie Ihren Hund beispielsweise als Wachhund einer Firma oder als Sicherheitshund in einer Sicherheitsfirma einsetzen. In diesem Fall ist Ihr Hund eine betriebliche Ausgabe, die absetzbar ist.
  • Geben Sie dann die betriebliche Ausgabe der Hundesteuer in Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich an.
  • Dies gilt im Übrigen auch, wenn Sie einen Blindenhund haben. Sie benötigen dann einen Ausbildungsnachweis über die Blindenhund-Eigenschaft Ihres Hundes. So können Sie die Hundesteuer als besondere Belastung geltend machen und von der Steuer absetzen.

Kosten, die neben der Hundesteuer absetzbar sind

  • Sie sollten wissen, dass neben der Hundesteuer, die jeder Hundehalter zahlen muss, unter Umständen auch weitere Kosten absetzbar sein können. Die Hundesteuer ist nur absetzbar, wenn Sie den Hund als betriebliche Kosten geltend machen können, die Hundehaftpflicht hingegen kann jeder Hundehalter absetzen.
  • Sie können hierzu die Hundehaftpflichtversicherung als Sonderausgaben geltend machen. Die Hundehaftpflichtversicherung ist eine private Versicherung, Sie können sämtliche privaten Versicherungen steuerlich absetzen. Füllen Sie hierzu den Mantelbogen auf Seite 3 der Steuererklärung aus und geben Sie sämtliche Versicherungsausgaben an.  
  • Beachten Sie: Wenn Sie als Hundehalter eine Versicherungskombination für Tierarztkosten und Haftpflicht haben, können Sie nur die Hundehaftpflichtversicherungskosten absetzen.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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